Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Dezember 2001
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16. November 2006
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1. Januar 2007
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1. Juli 2007
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8. September 2015
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet *); diese kann auszugsweise geschehen. Dabei ist der Schuldner genau zu bezeichnen, insbesondere sind seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
(2) Das Insolvenzgericht kann weitere Veröffentlichungen veranlassen, soweit dies landesrechtlich bestimmt ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichung im Internet zu regeln. Dabei sind insbesondere Löschungsfristen vorzusehen sowie Vorschriften, die sicherstellen, dass die Veröffentlichungen
- 1.
- unversehrt, vollständig und aktuell bleiben,
- 2.
- jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können.
(3) Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.
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Fachbeiträge • 133
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Öffentliche Quellen • 9
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- 3. 19/25322 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21981, 19/22773, 19/23054 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18681 - Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 4. 19/25378 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/21981, 19/22773, 19/23054 Nr. 4, 19/25251 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des RestschuldbefreiungsverfahrensBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
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