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31. Dezember 2020
31. Dezember 2020
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Die Zahlungen sind kalenderjährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres zu leisten.
(2) Auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag fest, der den Bezügen aus dem nach Absatz 1 zugrunde zu legenden Dienstverhältnis entspricht. Der Schuldner hat die Höhe der Bezüge, die er aus einem angemessenen Dienstverhältnis erzielen könnte, glaubhaft zu machen. Der Treuhänder und die Insolvenzgläubiger sind vor der Entscheidung anzuhören. Gegen die Entscheidung steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.
Fachbeiträge • 41
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- 7. Februar 2023Eingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-haspel.de · 23. Februar 2023
- 8. 2023Eingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwalt-haspel.de · 13. Februar 2023
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/25251 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21981, 19/22773, 19/23054 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18681 - Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 15. Dezember 2020
- 2. 19/25322 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21981, 19/22773, 19/23054 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katharina Dröge, Dieter Janecek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18681 - Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020