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1. März 2012
1. März 2012
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Wenn Rechte an Gegenständen begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben oder Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung abgetreten werden sollen, gelten die in den Insolvenzplan aufgenommenen Willenserklärungen der Beteiligten als in der vorgeschriebenen Form abgegeben.
(2) Wenn die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der am Schuldner beteiligten Personen in den Plan einbezogen sind (§ 225a), gelten die in den Plan aufgenommenen Beschlüsse der Anteilsinhaber oder sonstigen Willenserklärungen der Beteiligten als in der vorgeschriebenen Form abgegeben. Gesellschaftsrechtlich erforderliche Ladungen, Bekanntmachungen und sonstige Maßnahmen zur Vorbereitung von Beschlüssen der Anteilsinhaber gelten als in der vorgeschriebenen Form bewirkt. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die erforderlichen Anmeldungen beim jeweiligen Registergericht vorzunehmen.
(3) Entsprechendes gilt für die in den Plan aufgenommenen Verpflichtungserklärungen, die einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 2 zugrunde liegen.
Fachbeiträge • 10
- 1. Kapitalschnitt im Insolvenzplan: Dreimonatsfrist für die Handelsregistereintragung gilt auch in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffJan Hendrik Groß · www.ebnerstolz.de · 28. April 2026
- 2. HR-Eintragung: Dreimonatsfrist auch bei Kapitalmaßnahmen laut InsolvenzplanEingeschränkter ZugriffJan Hendrik Groß · www.ebnerstolz.de · 24. März 2026
- 3. Grundsätze eines vorinsolvenzlichen SanierungsverfahrensEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 16. Februar 2016
- 4. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 606/25Eingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 30. März 2026
- 5. Grundsätze eines vorinsolvenzlichen SanierungsverfahrensEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 16. Februar 2016
- 6. Veröffentlichungen Prof. Dr. Christian Brünkmans LL.M.Eingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 7. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
- 8. Flick Gocke SchaumburgEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 8. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/4880 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von UnternehmenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2018
- 2. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020