(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind, eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit herbeizuführen. Jedoch darf eine Auskunft, die der Schuldner gemäß seiner Verpflichtung nach Satz 1 erteilt, in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Schuldner oder einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozeßordnung bezeichneten Angehörigen des Schuldners nur mit Zustimmung des Schuldners verwendet werden.
(2) Der Schuldner hat den Verwalter bei der Erfüllung von dessen Aufgaben zu unterstützen.
(3) Der Schuldner ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Gerichts jederzeit zur Verfügung zu stellen, um seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung dieser Pflichten zuwiderlaufen.
Fachbeiträge • 124
- 1. Bankrott § 283 StGB - Vorwurf und VerteidigungEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 21. Oktober 2026
- 2. Insolvenzverschleppung - Strafe und VerteidigungEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 21. Oktober 2026
- 3. BGH Beschluss vom 27.04.2017 - IX ZB 80/16Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 27. April 2017
- 4. Anwalt Insolvenzstrafrecht Mannheim | RA Mirco GrünholzEingeschränkter Zugriffwww.recht-gruenholz.de · 15. Oktober 2026
- 5. und Mitwirkungspflichten des SchuldnersEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Juli 2024
- 6. und Mitwirkungspflichten des SchuldnersEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Juli 2024
- 7. Ob Wimbledon oder Hasenheide - Trophäen sind offenzulegenEingeschränkter Zugriffwww.fps-law.de · 15. April 2022
- 8. Widerruf der RestschuldbefreiungEingeschränkter ZugriffErnst Joachim G · www.anwalt-kg.de · 14. August 2017
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 13/1150 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 1993 und 1994 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz - 15. Tätigkeitsbericht - gemäß § 26 Abs. 1 des BundesdatenschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 18. April 1995
- 2. 15/1075 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmackmusterreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 28. Mai 2003
- 3. 17/1350 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2008 und 2009Bundestag Drucksachen · 20. April 2010
- 4. 17/10488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und PatientenBundestag Drucksachen · 15. August 2012
- 5. 17/11268 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der GläubigerrechteBundestag Drucksachen · 31. Oktober 2012
- 6. 18/1200 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013Bundestag Drucksachen · 6. Mai 2014
- 7. 19/12085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der GerichtsvollzieherBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 8. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020