Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
17. Januar 2025
17. Januar 2025
>
Version
2. Juli 2026
2. Juli 2026
Steuerschuldner sind
- 1.
- regelmäßig:die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen;
- 2.
- beim Erwerb kraft Gesetzes:der bisherige Eigentümer und der Erwerber;
- 3.
- beim Erwerb im Enteignungsverfahren:der Erwerber;
- 4.
- beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren:der Meistbietende;
- 5.
- a)
- bei der Vereinigung von mindestens 90 vom Hundert der Anteile an einer Gesellschaft in der Hand
- aa)
- des Erwerbers:der Erwerber und die Gesellschaft, der das Grundstück gehört;
- bb)
- mehrerer Unternehmen oder Personen:diese Beteiligten und die Gesellschaft, der das Grundstück gehört;
- b)
- bei der Übertragung vereinigter Anteile von mindestens 90 vom Hundert an einer Gesellschaft:die an dem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen und die Gesellschaft, der das Grundstück gehört;
- 6.
- bei Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft:die Personengesellschaft;
- 7.
- bei Änderung des Gesellschafterbestandes einer Kapitalgesellschaft: die Kapitalgesellschaft;
- 8.
- bei der wirtschaftlichen Beteiligung von mindestens 90 vom Hundert an einer Gesellschaft:der Rechtsträger, der die wirtschaftliche Beteiligung innehat, und die Gesellschaft, der das Grundstück gehört.
Fußnote
(+++ § 13: Zur Anwendung vgl. § 23 +++)
Fachbeiträge • 48
- 1. Rechte des VerkäufersEingeschränkter ZugriffHakan Ayaz · www.kanzlei1848.de · 4. Oktober 2026
- 2. Grunderwerbsteuer, Notar, MaklerEingeschränkter Zugriffwww.notar-franke.de · 29. September 2026
- 3. Immobilie und Steuer: Rechtliche Beratung in MünchenEingeschränkter Zugriffwww.curia-recht.de · 22. September 2026
- 4. Änderungen GrunderwerbsteuerEingeschränkter ZugriffKarin Häßler · www.schomerus.de · 30. Juni 2026
- 5. 2.2.2. Weitere steuerlicheEingeschränkter ZugriffFlorian Kucharski · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Änderungen GrunderwerbsteuerEingeschränkter ZugriffKarin Häßler · www.schomerus.de · 30. Juni 2026
- 7. "Kosten für den Vermögensübergang" in § 12 II 1 UmwStG 2006Eingeschränkter ZugriffViktoryia · www.drschulze-recht.de · 24. Juni 2023
- 8. Early Tax Birds 2/2026 (12.01.-18.01.2026)Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/13437 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GrunderwerbsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 2. 20/4229 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) - Drucksache 20/4229 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. November 2022
- 3. 21/6002 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im SteuerrechtBundestag Drucksachen · 19. Mai 2026
- 4. 21/4550 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 12. März 2026