(1) Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, die §§ 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 6, § 19 Absatz 1 Nummer 2, die §§ 20, 21, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 nicht anzuwenden, wenn
- 1.
- für den Vertrieb der Vermögensanlagen keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird,
- 2.
- der Verkaufspreis sämtlicher angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt und
- 3.
- der vereinbarte jährliche Sollzinssatz nicht über dem höheren der folgenden beiden Werte liegt:
- a)
- 1,5 Prozent,
- b)
- der marktüblichen Emissionsrendite für Anlagen am Kapitalmarkt in Hypothekenpfandbriefen mit gleicher Laufzeit.
(2) Die Befreiung nach Absatz 1 ist nur auf Vermögensanlagen anwendbar, die von Emittenten mit einer in der Satzung festgelegten sozialen Zielsetzung ausgegeben werden, die die folgenden Merkmale aufweisen:
- 1.
- höchstens 10 000 000 Euro Bilanzsumme und
- 2.
- höchstens 10 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag.
Fachbeiträge • 5
- 1. Kleinanlegerschutzgesetz:Eingeschränkter ZugriffGk-Law.De – Aktuell · www.gk-law.de · 8. September 2016
- 2. Vermögensanlagen und PRIIPs: Wann gilt die VIB-Pflicht?Eingeschränkter ZugriffBlog News · www.sbs-legal.de · 28. August 2026
- 3. Wenn Private Placements öffentlich werden: Prospektpflicht nach VermAnlGEingeschränkter ZugriffRedakteur · www.unzicker-legal.de · 20. März 2025
- 4. Evaluierung des Kleinanlegerschutzes: Ein Überblick über die möglichen Änderungen des VermögensanlagengesetzesEingeschränkter ZugriffChristian Krösch · www.slk-rechtsanwaelte.de · 19. Juni 2017
- 5. Kleinanlegerschutzgesetz: Weitreichende Ausnahmen für Crowdfunding und gemeinnützige KörperschaftenEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 8. Juni 2015
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/2435 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer FinanzmarktgesetzeBundestag Drucksachen · 1. Juni 2018
- 2. 18/11888 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317- Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland nach dem Inkrafttreten des KleinanlegerschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 7. April 2017
- 3. 19/4954 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3925 - Aktueller Stand der Regulierung des Grauen KapitalmarktsBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018
- 4. 19/10000 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/8005, 19/8617, 19/9079 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von FinanzmarktgesetzenBundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 5. 19/13174 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12478 - Missbrauch der Rechtsform GenossenschaftBundestag Drucksachen · 12. September 2019
- 6. 19/28166 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des AnlegerschutzesBundestag Drucksachen · 31. März 2021