(1) Auf Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 sind die §§ 5a, 6 bis 11a, 12 Absatz 1, die §§ 13 bis 15a, 17, 18 Absatz 1 Nummer 2 bis 7, § 19 Absatz 1 Nummer 2, die §§ 20 bis 22, 23 Absatz 2 Nummer 2 und 4, § 24 Absatz 5 bis 8 und § 25 nicht anzuwenden, wenn
- 1.
- für den Vertrieb der Vermögensanlagen keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird,
- 2.
- der Verkaufspreis sämtlicher angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt und
- 3.
- der vereinbarte jährliche Sollzinssatz nicht über dem höheren der folgenden beiden Werte liegt:
- a)
- 1,5 Prozent,
- b)
- der marktüblichen Emissionsrendite für Anlagen am Kapitalmarkt in Hypothekenpfandbriefen mit gleicher Laufzeit.
(2) Die Befreiung nach Absatz 1 ist nur auf Vermögensanlagen anwendbar, die ausgegeben werden von
- 1.
- Körperschaften, die nach § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind, oder
- 2.
- inländischen Kirchen oder Religionsgemeinschaften, die in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasst sind und auf Grund des Artikels 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 6 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 (RGBl. S. 1383) Steuern erheben oder am Steueraufkommen der steuererhebenden kirchlichen Körperschaften teilhaben.
Fachbeiträge • 4
- 1. Kleinanlegerschutzgesetz:Eingeschränkter ZugriffGk-Law.De – Aktuell · www.gk-law.de · 8. September 2016
- 2. Vermögensanlagen und PRIIPs: Wann gilt die VIB-Pflicht?Eingeschränkter ZugriffBlog News · www.sbs-legal.de · 28. August 2026
- 3. Kleinanlegerschutzgesetz: Weitreichende Ausnahmen für Crowdfunding und gemeinnützige KörperschaftenEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 8. Juni 2015
- 4. Fananleihe und FanfinanzierungEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 13. Februar 2026
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/11888 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11317- Entwicklung und Verbraucherschutz beim Crowdfunding in Deutschland nach dem Inkrafttreten des KleinanlegerschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 7. April 2017
- 2. 19/16472 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15641 - Übersicht der Aufträge der Bundesregierung an externe Dritte in der 19. WahlperiodeBundestag Drucksachen · 14. Januar 2020