(1) Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat, auf die die Richtlinie 2009/138/EG keine Anwendung findet und die das Versicherungsgeschäft durch eine Niederlassung betreiben wollen, bedürfen der Erlaubnis. Über den Antrag entscheidet die Bundesanstalt.
(2) Auf diese Unternehmen sind § 67 Absatz 2 und 3 sowie § 68 Absatz 2 mit den Maßgaben entsprechend anzuwenden, dass
- 1.
- zusätzlich die Satzung des Unternehmens sowie die Bilanz und die Gewinn-und-Verlustrechnung für jedes der drei letzten Geschäftsjahre einzureichen sind; besteht das Unternehmen noch nicht drei Jahre, so hat es diese Unterlagen nur für die bereits abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
- 2.
- die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung befugten Organs zu benennen sind;
- 3.
- die die Niederlassung betreffenden Geschäftsunterlagen dort zur Verfügung zu halten sind und
- 4.
- § 13 Absatz 2 nicht anzuwenden ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn der Betrieb im Dienstleistungsverkehr erfolgen soll; die in Absatz 2 genannten Vorschriften gelten jedoch insoweit nicht entsprechend, als sie eine Niederlassung voraussetzen.
Fachbeiträge • 15
- 1. Lebensversicherung: Rückkaufswert in den ersten JahrenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. August 2013
- 2. Pensionskasse - LeistungsherabsetzungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 10. Oktober 2013
- 3. Lebensversicherungsvertrag: Bei mangelhafter Aufklärung hinsichtlich der Abschlussgebühr ist eine schadlose Vertragsauflösung möglichEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. August 2013
- 4. Kapitallebensversicherung: Rückkaufswert und AbrechnungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 3. August 2013
- 5. AGBs bei LebensversicherungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. August 2013
- 6. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
- 7. Zülch RechtsanwälteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jan Zülch · www.heldt-zuelch.de · 19. Februar 2021
- 8. Lexikon P,Q,REingeschränkter Zugriffwww.heldt-zuelch.de · 11. Juni 2018
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/8157 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6561 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)Bundestag Drucksachen · 23. September 2026
- 2. 21/3058 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 3. Einzelfragen zur AbgeltungsteuerBMF Schreiben · 14. Mai 2025