(1) Bundesbetriebe haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, wenn ein Wirtschaften nach Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nicht zweckmäßig ist. Der Wirtschaftsplan oder eine Übersicht über den Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. Im Haushaltsplan sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen zu veranschlagen. Planstellen sind nach Besoldungsgruppen und Amtsbezeichnungen im Haushaltsplan auszubringen.
(2) Bei Sondervermögen sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Sondervermögen sind Übersichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen.
(3) Über die Einnahmen und Ausgaben von
- 1.
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die vom Bund ganz oder zum Teil zu unterhalten sind, und
- 2.
- Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, die vom Bund Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben erhalten,
Fachbeiträge • 3
- 1. Untreue des Aufsichtsratsmitglieds Schädigung GesellschaftsvermögensEingeschränkter ZugriffUhorn · www.drschulze-recht.de · 11. Mai 2019
- 2. Ist ein Staatsfonds mit privater Kapitalbeteiligung zur Finanzierung der Transformation im Mobilitätssektor sinnvoll?Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 3. BVerwG 8 C 53.09, Urteil vom 23. Februar 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 57
- 1. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 2. 19/1241 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. März 2018
- 3. 19/4624 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Drucksachen 19/3400, 19/3402 -Bundestag Drucksachen · 15. November 2018
- 4. 19/4605 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Drucksachen 19/3400, 19/3402 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen AmtsBundestag Drucksachen · 19. Oktober 2018
- 5. 19/2424 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) - Drucksachen 19/1700, 19/1701 -Bundestag Drucksachen · 30. Juni 2018
- 6. 19/2405 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) - Drucksache 19/1700 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen AmtsBundestag Drucksachen · 1. Juni 2018
- 7. 19/3400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019)Bundestag Drucksachen · 10. August 2018
- 8. 19/2402 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) - Drucksachen 19/1700, 19/1701 - hier: Einzelplan 02 Deutscher BundestagBundestag Drucksachen · 29. Juni 2018