(1) Vermögensgegenstände sollen nur erworben werden, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit erforderlich sind.
(2) Vermögensgegenstände dürfen nur veräußert werden, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden. Unbewegliche Vermögensgegenstände, die zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes weiterhin benötigt werden, dürfen zur langfristigen Eigennutzung veräußert werden, wenn auf diese Weise die Aufgaben des Bundes nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können.
(3) Vermögensgegenstände dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Ausnahmen können im Haushaltsplan zugelassen werden. Ist der Wert gering oder besteht ein dringendes Bundesinteresse, so kann das Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen.
(4) Für die Überlassung der Nutzung eines Vermögensgegenstandes gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
Fachbeiträge • 2
- 1. Hemmnisse bei der Beantragung der KfW KFN EH55Eingeschränkter ZugriffTobias Straubinger · www.vdwbayern.de · 16. April 2026
- 2. BGH Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 63/09Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 6. November 2009
Öffentliche Quellen • 90
- 1. 18/13113 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juli 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juli 2017
- 2. 18/13263 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13115 - Bilanz der Liegenschaftspolitik der Bundesregierung 2013 bis 2017Bundestag Drucksachen · 7. August 2017
- 3. 19/4135 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3873 - Verkauf der Gesamtliegenschaft des ehemaligen Institutes für Strahlenschutz der DDRBundestag Drucksachen · 4. September 2018
- 4. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 5. 18/11684 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11382 - Geschäftspraxis der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBundestag Drucksachen · 24. März 2017
- 6. 19/1241 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. März 2018
- 7. 19/260 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des BundesBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2017
- 8. 19/4624 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019) - Drucksachen 19/3400, 19/3402 -Bundestag Drucksachen · 15. November 2018