(1) 1Die Anwendbarkeit des § 6 entfällt rückwirkend, wenn die Übernehmerin den auf sie übergegangenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag in eine Kapitalgesellschaft einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. 2Bereits erteilte Steuerbescheide, Steuermessbescheide, Freistellungsbescheide oder Feststellungsbescheide sind zu ändern, soweit sie auf der Anwendung der in Satz 1 bezeichneten Vorschrift beruhen.
(2) 1§ 23 Abs. 4 ist nicht anzuwenden, wenn die eingebrachten Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach der Einbringung unmittelbar oder mittelbar veräußert oder auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass die erhaltenen Anteile Gegenstand einer weiteren Sacheinlage zu Buchwerten auf Grund von Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, die § 23 Abs. 4 entsprechen. 2§ 23 Abs. 2 ist nicht anzuwenden, wenn die einbringende Kapitalgesellschaft die erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach der Einbringung veräußert, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass die erhaltenen Anteile Gegenstand einer Sacheinlage zu Buchwerten auf Grund von Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, die § 23 Abs. 4 entsprechen. 3§ 23 Abs. 1 bis 3 ist außerdem nicht anzuwenden, soweit Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr oder von Schiffen, die der Binnenschifffahrt dienen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteuert werden können.
Fußnote
(+++ Zur letztmaligen Anwendung dieses G vgl. § 27 Abs. 2 G 610-6-16 v. 7.12.2006 I 2782, 2791 (UmwStG 2006) +++)
Fachbeiträge • 6
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Öffentliche Quellen • 10
- 1. 12/1506 - Beschlussempfehlung und Bericht: Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992)Bundestag Drucksachen · 7. November 1991
- 2. 12/7263 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UmwandlungssteuerrechtsBundestag Drucksachen · 14. April 1994
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- 4. 15/4965 - Große Anfrage: Europarechtswidrigkeit steuerlicher Vorschriften und Rechtsprechung des Europäischen GerichtshofsBundestag Drucksachen · 23. Februar 2005
- 5. 16/2710 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)Bundestag Drucksachen · 25. September 2006
- 6. 15/5564 - Antwort: Europarechtswidrigkeit steuerlicher Vorschriften und Rechtsprechung des Europäischen GerichtshofsBundestag Drucksachen · 31. Mai 2005
- 7. 16/3369 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/2710, 16/2934- Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2006
- 8. Betriebsstätten-VerwaltungsgrundsätzeBMF Schreiben · 25. August 2009