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29. Dezember 2007
29. Dezember 2007
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29. Januar 2026
29. Januar 2026
(1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328) gegen den Steuerpflichtigen unzulässig, wenn er dadurch gezwungen würde, sich selbst wegen einer von ihm begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Dies gilt stets, soweit gegen ihn wegen einer solchen Tat das Strafverfahren eingeleitet worden ist. Der Steuerpflichtige ist hierüber zu belehren, soweit dazu Anlass besteht.
(2) Soweit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die der Steuerpflichtige der Finanzbehörde vor Einleitung des Strafverfahrens oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, dürfen diese Kenntnisse gegen ihn nicht für die Verfolgung einer Tat verwendet werden, die keine Steuerstraftat ist. Dies gilt nicht für Straftaten, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Absatz 4 Nummer 5) besteht.
(3) Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, dürfen im Besteuerungsverfahren verwendet werden. Dies gilt auch für Erkenntnisse, die dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unterliegen, soweit die Finanzbehörde diese rechtmäßig im Rahmen eigener strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat oder soweit nach den Vorschriften der Strafprozessordnung Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf.
Fachbeiträge • 211
- 1. BGH, Beschluss v. 01.06.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 1. Juni 2021
- 2. BVerfG, Beschluss v. 15.10.2004Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 15. Oktober 2004
- 3. Betriebsprüfung und strafrechtliche FolgenEingeschränkter ZugriffEcovis Deutschland · www.ecovis.com · 26. Februar 2025
- 4. Steuerhinterziehung § 370 AO: Aktuelle BGH-Rechtsprechung…Eingeschränkter ZugriffKemal Su · www.kemalsu.de · 3. Mai 2026
- 5. § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum BesteuerungsverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. Juli 2026
- 6. Hilfe im SteuerstrafrechtEingeschränkter ZugriffKemal Su · www.kemalsu.de · 23. August 2026
- 7. BGH, Urteil v. 05.05.2004Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. Mai 2004
- 8. Das SteuerstrafverfahrenEingeschränkter ZugriffFlorian Kucharski · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
Öffentliche Quellen • 6
- 1. Zwischenstaatliche Rechtshilfe in SteuerstrafsachenBMF Schreiben · 16. November 2006
- 2. Verwaltungsgrundsätze 2020BMF Schreiben · 3. Dezember 2020
- 3. Merkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in SteuerstrafsachenBMF Schreiben · 15. Juni 2022
- 4. Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000)BMF Schreiben · 17. Februar 2025
- 5. Bundeseinheitlicher Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 ABMF Schreiben · 22. Juli 2025
- 6. Tax Information Exchange Agreement - TIEABMF Schreiben · 10. November 2015