Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2008
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29. Januar 2026
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31. März 2026
31. März 2026
(1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
- 1.
- eine Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder einen Bannbruch begeht, bei denen er oder ein anderer Beteiligter eine Schusswaffe bei sich führt,
- 2.
- eine Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder einen Bannbruch begeht, bei denen er oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
- 3.
- als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung der Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder des Bannbruchs verbunden hat, eine solche Tat begeht.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) § 370 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 7 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 108
- 1. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 30. Januar 2020
- 2. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 13. Mai 2020
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- 4. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.hamburg · 23. November 2017
- 5. Zoll- und AußenwirtschaftsstrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 12. April 2022
- 6. SCHNEIDER || MICKEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.hamburg · 25. März 2017
- 7. Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung und wann schreitet sie ein?Eingeschränkter ZugriffSabine Hutter · www.steuerberater-muenchen.de · 30. September 2024
- 8. SteuerhehlereiEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-burgert.de · 13. Mai 2022
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023
- 2. 20/12037 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9648 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/9730 - Geldwäsche wie Terrorismus- und Extremismusfinanzierung konsequent bekämpfen - Kritikpunkte aus Deutschlands Geldwäsche-Zeugnis beheben - Ermittlungsinstrumente bei unklaren Vermögen schaffen und Zollpolizei einrichtenBundestag Drucksachen · 28. Juni 2024
- 3. 20/13142 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12591 - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Frage der Bedrohungslage in SyrienBundestag Drucksachen · 23. September 2024
- 4. 21/915 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/536 - Aktueller Stand der Aufarbeitung und Rückforderungen von Cum-Cum-GeschäftenBundestag Drucksachen · 17. Juli 2025
- 5. 21/2632 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1975, 21/2468 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/604 - Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft - Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführenBundestag Drucksachen · 5. November 2025
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