Version
29. März 2013
29. März 2013
>
Version
31. Juli 2014
31. Juli 2014
>
Version
29. Januar 2026
29. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.
(2) Für die tatsächliche Geschäftsführung gilt sinngemäß § 60 Absatz 2, für eine Verletzung der Vorschrift über die Vermögensbindung § 61 Absatz 3.
(3) Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht, durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen.
(4) Hat die Körperschaft ohne Vorliegen der Voraussetzungen Mittel angesammelt, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen. Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß im Sinne des Absatzes 1, wenn die Körperschaft die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet.
(5) Körperschaften im Sinne des § 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes dürfen Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Absatz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nur ausstellen, wenn
- 1.
- das Datum der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
- 2.
- die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a Absatz 1 nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde.
Fachbeiträge • 164
- 2. Strengen Maßstäbe für tatsächliche GeschäftsführungEingeschränkter ZugriffStefan Winheller · www.winheller.com · 28. Mai 2026
- 3. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 4. Sollbruchstellen im GemeinnützigkeitsrechtEingeschränkter ZugriffDr. Monika Spiekermann · www.beck-aktuell.de · 4. August 2026
- 5. BFH Urteil vom 05.09.2024 - V R 36/21 (veröffentlicht am 28.11.2024)Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 5. September 2024
- 6. Spendenabzug für Stiftungen im Drittstaat: Was das BFH Urteil für NPOs bedeutetEingeschränkter ZugriffAnna Danner · www.winheller.com · 6. März 2026
- 7. Aufhebung der Vermögensbindungsklausel im Rahmen von SatzungsänderungenEingeschränkter ZugriffBroadmin · www.ckss.de · 13. Mai 2026
- 8. Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Untreuehandlungen einzelner OrganmitgliederEingeschränkter ZugriffBroadmin · www.ckss.de · 31. Oktober 2024