(1) Ein schriftlicher, elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
- 1.
- soweit die Finanzbehörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
- 2.
- soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Finanzbehörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
- 3.
- wenn die Finanzbehörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist,
- 4.
- wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
- 5.
- wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.
Fachbeiträge • 125
- 1. BFH, Beschluss v. 08.06.2007Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 8. Juni 2007
- 2. Verspätungszuschlag auch bei Steuererstattung zulässigEingeschränkter ZugriffForvis Mazars · www.forvismazars.com · 1. September 2026
- 3. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)- VereineEingeschränkter ZugriffUhorn · www.drschulze-recht.de · 15. April 2019
- 4. Update: Auswahlermessen der Finanzbehörde bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerpflichtigen oder an Bevollmächtigten ohne EmpfangsvollmachtEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 22. April 2021
- 5. Die tatsächliche Verständigung im FestsetzungsverfahrenEingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 7. Juli 2023
- 6. Hinterziehungszinsen und weitere Folgen der SteuerhinterziehungEingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 24. März 2023
- 7. Verwaltungsakte und Fristberechnung nach der AOEingeschränkter ZugriffNico Flegel · www.juhn.com · 22. Januar 2023
- 8. Bindungswirkung: GrundsteuerEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 15. Dezember 2025
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/1765 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1333 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 b) Gesetzentwurf der der Bundesregierung - Drucksache 20/1412 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022Bundestag Drucksachen · 11. Mai 2022
- 2. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF Schreiben · 29. Dezember 2023