Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
26. November 2019
26. November 2019
>
Version
29. Januar 2026
29. Januar 2026
(1) Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Entsprechendes gilt bei Anfechtung von Grundlagenbescheiden für die darauf beruhenden Folgebescheide.
(2) Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen; § 367 Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für die betroffene Person eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer, vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die festgesetzten Vorauszahlungen, beschränkt; dies gilt nicht, wenn die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Die Aussetzung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
(3) Soweit die Vollziehung eines Grundlagenbescheids ausgesetzt wird, ist auch die Vollziehung eines Folgebescheids auszusetzen. Der Erlass eines Folgebescheids bleibt zulässig. Über eine Sicherheitsleistung ist bei der Aussetzung eines Folgebescheids zu entscheiden, es sei denn, dass bei der Aussetzung der Vollziehung des Grundlagenbescheids die Sicherheitsleistung ausdrücklich ausgeschlossen worden ist.
(4) Durch Einlegung eines Einspruchs gegen die Untersagung des Gewerbebetriebs oder der Berufsausübung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gehemmt. Die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, kann die hemmende Wirkung durch besondere Anordnung ganz oder zum Teil beseitigen, wenn sie es im öffentlichen Interesse für geboten hält; sie hat das öffentliche Interesse schriftlich zu begründen. § 367 Absatz 1 Satz 2 gilt sinngemäß.
(5) Gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung kann das Gericht nur nach § 69 Absatz 3 und 5 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung angerufen werden.
Fachbeiträge • 192
- 1. Sicherheitsleistung und GewerbesteuerzerlegungsbescheidEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 13. Juni 2023
- 2. Vorsteuerabzug vom Finanzamt versagt? Was Sie jetzt tun sollten.Eingeschränkter ZugriffAlexander Rumpf · www.rstp-rechtsanwaelte.de · 25. September 2026
- 3. Steuerbescheid prüfen: Einspruch und Zahlung auseinanderhaltenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 22. September 2026
- 4. Vorsteuerabzug vom Finanzamt versagt? Was Sie jetzt tun sollten.Eingeschränkter ZugriffAlexander Rumpf · www.rstp-rechtsanwaelte.de · 25. September 2026
- 5. Steuerrecht & Steuerstrafrecht Anwalt in EssenEingeschränkter ZugriffUgur Demirel · www.mandati.de · 26. September 2026
- 6. Sorgfalt walten lassen beim Signieren und Versenden von SchriftsätzenEingeschränkter Zugriffwww.steueranwalt.de · 24. September 2026
- 7. Krypto-Haltefrist vor dem Aus: Wie Sie Ihre Bitcoin-Gewinne dank Bundesverfassungsgericht steuerfrei rettenEingeschränkter ZugriffDominik Schreier · www.juhn.com · 6. Mai 2026
- 8. Steuerberatung in Essen - Bescheide & FinanzamtEingeschränkter Zugriffwww.mandati.de · 22. September 2026
Öffentliche Quellen • 22
- 1. 21/8283 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026Bundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/23551 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020) - Drucksache 19/22850 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. Oktober 2020
- 3. 19/17341 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16981 - Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/852)Bundestag Drucksachen · 21. Februar 2020
- 4. 19/18473 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)Bundestag Drucksachen · 8. April 2020
- 5. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026
- 6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2014BMF Schreiben · 31. Dezember 2014
- 7. Anrechnung ausländischer Steuern - § 34c EStGBMF Schreiben · 4. Mai 2015
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2013BMF Schreiben · 31. Dezember 2013