1. Januar 2014
9. März 2023
(1) Die Anmeldung zur Eintragung eines Designs in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Designanmeldungen entgegenzunehmen.
(2) Die Anmeldung muss enthalten:
- 1.
- einen Antrag auf Eintragung,
- 2.
- Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen und
- 3.
- eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Designs.
(3) Die Anmeldung muss eine Angabe der Erzeugnisse enthalten, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll.
(4) Die Anmeldung muss den weiteren Anmeldungserfordernissen entsprechen, die in einer Rechtsverordnung nach § 26 bestimmt worden sind.
(5) Die Anmeldung kann zusätzlich enthalten:
- 1.
- eine Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe,
- 2.
- einen Antrag auf Aufschiebung der Bildbekanntmachung nach § 21 Absatz 1 Satz 1,
- 3.
- ein Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das Design einzuordnen ist,
- 4.
- die Angabe des Entwerfers oder der Entwerfer,
- 5.
- die Angabe eines Vertreters.
(6) Die Angaben nach den Absätzen 3 und 5 Nummer 3 haben keinen Einfluss auf den Schutzumfang des eingetragenen Designs.
(7) Der Anmelder kann die Anmeldung jederzeit zurücknehmen.
Fachbeiträge • 8
- 1. 10 Dinge, die Sie über das Designrecht wissen müssenEingeschränkter ZugriffKevin Heitmeier · www.lhr-law.de · 4. Juni 2020
- 2. DesignrechtEingeschränkter ZugriffHauke C. Wehrmann · www.lhr-law.de · 24. April 2019
- 3. Geschmacksmuster anmelden - umfassender Schutz in wenigen SchrittenEingeschränkter ZugriffMarco Bennek · www.kanzlei-bennek.de · 28. März 2022
- 4. Anmeldung des DesignsEingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 29. Juni 2010
- 5. Juli 2019: Designrecht: BGH kippt nach dem Teileschutz auch die SchnittmengentheorieEingeschränkter ZugriffBlogadmin · www.rittershaus.net · 16. Juli 2019
- 6. Alles Wichtige von Anmeldung bis zu VerletzungEingeschränkter Zugriffwww.ra-plutte.de · 31. Januar 2011
- 7. BundesnotarkammerEingeschränkter Zugriffwww.bnotk.de
- 8. Nichtigkeit einer Designanmeldung: Einheitlicher SchutzgegenstandEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 31. Oktober 2019
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 15/1075 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Geschmacksmusterrechts (Geschmackmusterreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 28. Mai 2003
- 2. 17/13428 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum AusstellungsschutzBundestag Drucksachen · 10. Mai 2013
- 3. 18/5201 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der SyndikusanwälteBundestag Drucksachen · 16. Juni 2015
- 4. 21/8158 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/6215 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 23. September 2026
- 5. 21/6215 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026
- 6. 21/5141 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren RegelungenBundestag Drucksachen · 1. April 2026