(1) Ein Soldat, der in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen eingesetzt werden soll, ist zuvor einer intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zu unterziehen. Ist ein Soldat bereits in einer solchen Verwendung eingesetzt, so ist unverzüglich eine intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchzuführen.
(2) Die Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen werden durch Rechtsverordnung festgelegt.
(3) Die Vorschriften des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes für erweiterte Sicherheitsprüfungen mit Sicherheitsermittlungen gelten mit den Maßgaben, dass
- 1.
- abweichend von § 12 Absatz 5 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes die mitwirkende Behörde die betroffene Person auch dann selbst befragt, wenn eine sicherheitserhebliche Erkenntnis für das Erfordernis einer solchen Befragung nicht vorliegt,
- 2.
- abweichend von § 17 Absatz 1 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes der betroffenen Person bereits nach 30 Monaten ihre Sicherheitserklärung zur Aktualisierung zugeleitet wird,
- 3.
- abweichend von § 17 Absatz 1 Satz 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes anlässlich der Aktualisierung der Sicherheitserklärung zusätzlich bei der betroffenen Person und mitbetroffenen Person die Maßnahmen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 5 und 6 sowie Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durchgeführt werden,
- 4.
- abweichend von § 17 Absatz 2 Satz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Wiederholungsüberprüfungen bereits nach fünf Jahren eingeleitet werden und
- 5.
- die Aktualisierung der Sicherheitserklärung mit den Maßnahmen der Wiederholungsüberprüfung nach Nummer 3 nicht eingeleitet wird, solange
- a)
- die Wiederholungsüberprüfung noch nicht abgeschlossen ist oder
- b)
- nach dem Abschluss der letzten Wiederholungsüberprüfung noch nicht 30 Monate vergangen sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/28126 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und ReservistenBundestag Drucksachen · 30. März 2021
- 2. 20/6142 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. März 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. März 2023
- 3. 20/14041 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des SicherheitsüberprüfungsgesetzesBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2024
- 4. 21/3073 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1846, 21/2580 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 5. 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 6. 21/1926 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025