(1) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit
- 1.
- Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind,
- 2.
- Tatsachen mitgeteilt werden, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen,
- 3.
- gegenüber der zuständigen obersten Dienstbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer von der obersten Dienstbehörde bestimmten weiteren Behörde oder außerdienstlichen Stelle ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer Korruptionsstraftat nach den §§ 331 bis 337 des Strafgesetzbuches angezeigt wird oder
- 4.
- Informationen unter den Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes an eine zuständige Meldestelle weitergegeben oder offengelegt werden.
(2) Der Soldat darf ohne Genehmigung über solche Angelegenheiten weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Disziplinarvorgesetzte, nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst der letzte Disziplinarvorgesetzte. Die §§ 68 und 69 des Bundesbeamtengesetzes gelten entsprechend.
(3) Der Soldat hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst, auf Verlangen seines Disziplinarvorgesetzten oder des letzten Disziplinarvorgesetzten dienstliche Schriftstücke, Zeichnungen, bildliche Darstellungen und, wenn es im Einzelfall aus Gründen der Geheimhaltung erforderlich ist, Aufzeichnungen jeder Art über dienstliche Vorgänge, auch soweit es sich um Wiedergaben handelt, herauszugeben. Die gleiche Pflicht trifft seine Hinterbliebenen und seine Erben.
(4) (weggefallen)
Fachbeiträge • 11
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Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/4558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz)Bundestag Drucksachen · 26. September 2018
- 2. 19/700 - Unterrichtung: Jahresbericht 2017 (59. Bericht)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 2018
- 3. 18/10900 - Unterrichtung: Jahresbericht 2016 (58. Bericht)Bundestag Drucksachen · 24. Januar 2017
- 4. 19/7207 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6532 - Erlass zu Parlamentskontakten von Angehörigen des Bundesministeriums der VerteidigungBundestag Drucksachen · 18. Januar 2019
- 5. 19/7200 - Unterrichtung: Jahresbericht 2018 (60. Bericht)Bundestag Drucksachen · 29. Januar 2019
- 6. 19/16500 - Unterrichtung: Jahresbericht 2019 (61. Bericht)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2020
- 7. 19/22400 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 16. September 2020
- 8. 20/4909 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3442, 20/3709, 20/4001 Nr. 1.2 - Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3317 - Hinweisgeberschutz auch im Bereich der öffentlichen VerwaltungBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022