(1) Die Mindestlohnkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
(2) Die Beschlüsse der Mindestlohnkommission werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei der Beschlussfassung hat sich die oder der Vorsitzende zunächst der Stimme zu enthalten. Kommt eine Stimmenmehrheit nicht zustande, macht die oder der Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag. Kommt nach Beratung über den Vermittlungsvorschlag keine Stimmenmehrheit zustande, übt die oder der Vorsitzende ihr oder sein Stimmrecht aus.
(3) Die Mindestlohnkommission kann Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, Verbände, die wirtschaftliche und soziale Interessen organisieren, sowie sonstige von der Anpassung des Mindestlohns Betroffene vor Beschlussfassung anhören. Sie kann Informationen und fachliche Einschätzungen von externen Stellen einholen.
(4) Die Sitzungen der Mindestlohnkommission sind nicht öffentlich; der Inhalt ihrer Beratungen ist vertraulich. Die Teilnahme an Sitzungen der Mindestlohnkommission sowie die Beschlussfassung können in begründeten Ausnahmefällen auf Vorschlag der oder des Vorsitzenden mittels einer Videokonferenz erfolgen, wenn
- 1.
- kein Mitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht und
- 2.
- sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können.
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 5. August 2026
- 2. Wie funktioniert die Mindestlohnfindung durch die Mindestlohnkommission?Eingeschränkter ZugriffLea Hinzmann · www.renneberg-gruppe.de · 21. Juli 2025
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/18966 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2020
- 2. 20/12051 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11736 - Forderungen von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Mindestlohnanhebung auf 15 Euro und Auswirkungen auf die Land-, Forst- und ErnährungswirtschaftBundestag Drucksachen · 25. Juni 2024
- 3. 21/3721 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3414 - Rechtssichere Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und Prüfungen durch die BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Januar 2026