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24. Juli 2014
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23. Juli 2015
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1. Juli 2020
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1. Januar 2022
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1. Januar 2023
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21. Januar 2026
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(1) 1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. 2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht. 4Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung). 5Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig (§ 139a Absatz 2 der Abgabenordnung), ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren. 6Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die Voraussetzungen der Sätze 1 bis 3 vorliegen.
(2) 1Gehört zum Haushalt des allein stehenden Steuerpflichtigen ein Kind im Sinne des Absatzes 1, beträgt der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 4 260 Euro. 2Für jedes weitere Kind im Sinne des Absatzes 1 erhöht sich der Betrag nach Satz 1 um 240 Euro je weiterem Kind.
(3) 1Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt. 2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft.
(4) Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag nach Absatz 2 um ein Zwölftel.
Fachbeiträge • 186
- 1. AlleinerziehendenentlastungsbetragEingeschränkter ZugriffWebart-It · www.steuerberater-muenchen.de · 9. Dezember 2019
- 2. HaushaltsfreibetragEingeschränkter ZugriffWebart-It · www.steuerberater-muenchen.de · 9. Dezember 2019
- 3. Freibeträge im EStGEingeschränkter Zugriffwww.barmer.de · 8. Dezember 2025
- 4. Welche Steuerklassen gibt es?Eingeschränkter Zugriffwww.barmer.de · 4. Dezember 2025
- 5. Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende im „paritätischen Wechselmodell“Eingeschränkter ZugriffFg_Ecovis24 · www.ecovis.com · 3. Dezember 2024
- 6. § 24b Entlastungsbetrag für AlleinerziehendeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Juni 2026
- 7. Einkommensteuer: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Trennungsjahr möglich?Eingeschränkter ZugriffStefan Schleicher · www.kanzlei-schleicher.de · 1. Oktober 2020
- 8. Alleinerziehende: Grundentlastungsbetrag: Wann liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor?Eingeschränkter ZugriffStefan Schleicher · www.kanzlei-schleicher.de · 1. Juli 2023
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/9532 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9126 - Maßnahmen der Bundesregierung für Gründerinnen und Selbstständige bei Schwanger- und MutterschaftBundestag Drucksachen · 29. November 2023
- 3. 20/13157 - Unterrichtung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - Drucksache 20/12780 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 4. 20/13633 - Antrag: Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen - Versprechen haltenBundestag Drucksachen · 6. November 2024
- 5. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024
- 6. 20/14510 - Unterrichtung: Zehnter Familienbericht Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 7. 21/2558 - Antrag: Steuergerechtigkeit stärken und Steuerbürokratie abbauenBundestag Drucksachen · 5. November 2025
- 8. 21/4111 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3852 - Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von AlleinerziehendenBundestag Drucksachen · 12. Februar 2026