(1) Ist ein in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnetes Unternehmen herrschendes Unternehmen eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes), so gelten für die Anwendung dieses Gesetzes auf das herrschende Unternehmen die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen als Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens. Dies gilt auch für die Arbeitnehmer eines in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmens, das persönlich haftender Gesellschafter eines abhängigen Unternehmens (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ist.
(2) Ist eine Kommanditgesellschaft, bei der für die Anwendung dieses Gesetzes auf den persönlich haftenden Gesellschafter die Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft nach § 4 Abs. 1 als Arbeitnehmer des persönlich haftenden Gesellschafters gelten, herrschendes Unternehmen eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes), so gelten für die Anwendung dieses Gesetzes auf den persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen als Arbeitnehmer des persönlich haftenden Gesellschafters. Absatz 1 Satz 2 sowie § 4 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.
(3) Stehen in einem Konzern die Konzernunternehmen unter der einheitlichen Leitung eines anderen als eines in Absatz 1 oder 2 bezeichneten Unternehmens, beherrscht aber die Konzernleitung über ein in Absatz 1 oder 2 bezeichnetes Unternehmen oder über mehrere solcher Unternehmen andere Konzernunternehmen, so gelten die in Absatz 1 oder 2 bezeichneten und der Konzernleitung am nächsten stehenden Unternehmen, über die die Konzernleitung andere Konzernunternehmen beherrscht, für die Anwendung dieses Gesetzes als herrschende Unternehmen.
Fachbeiträge • 13
- 1. Errichtung Konzernbetriebsrat: Ein ÜberblickEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 20. November 2023
- 2. Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern für Schwellenwert der UnternehmensmitbestimmungEingeschränkter ZugriffPeter Sausen · www.sausen.de · 20. August 2019
- 3. Mitbestimmung in der AG und Vergleich zur SEEingeschränkter ZugriffHarald Brennecke · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 14. November 2025
- 4. Bundesgerichtshof zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem MitbestimmungsgesetzEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 20. August 2019
- 5. Berücksichtigung von Zeitarbeitern für Schwellenwerte in MitbestimmungEingeschränkter ZugriffChristian Andorfer · www.protag-law.com · 23. Oktober 2019
- 6. Unternehmensnachfolge via Familienstiftung (und Familiengenossenschaft?)Eingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 23. April 2016
- 7. Unternehmensnachfolge via Familienstiftung (und Familiengenossenschaft?)Eingeschränkter ZugriffCorta Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.corta.de · 23. April 2016
- 8. Bevorstehende mögliche Änderungen der UnternehmensmitbestimmungEingeschränkter ZugriffDr. Frauke Möhrle · www.mhl.de · 7. März 2023
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 18/3784 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 20. Januar 2015
- 2. 18/12861 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10253 - Unternehmensmitbestimmung stärken – Grauzonen schließenBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 3. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020