(1) Bei den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Unternehmen ist ein Aufsichtsrat zu bilden, soweit sich dies nicht schon aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt.
(2) Die Bildung und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Bestellung und die Abberufung seiner Mitglieder bestimmen sich nach den §§ 7 bis 24 dieses Gesetzes und, soweit sich dies nicht schon aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergibt, nach § 96 Absatz 4, den §§ 97 bis 101 Abs. 1 und 3 und den §§ 102 bis 106 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, daß die Wählbarkeit eines Prokuristen als Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer nur ausgeschlossen ist, wenn dieser dem zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organ unmittelbar unterstellt und zur Ausübung der Prokura für den gesamten Geschäftsbereich des Organs ermächtigt ist. Andere gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung (des Gesellschaftsvertrags, des Status) über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie über die Bestellung und die Abberufung seiner Mitglieder bleiben unberührt, soweit Vorschriften dieses Gesetzes dem nicht entgegenstehen.
(3) Auf Genossenschaften sind die §§ 100, 101 Abs. 1 und 3 und die §§ 103 und 106 des Aktiengesetzes nicht anzuwenden. Auf die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer ist § 9 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes nicht anzuwenden.
Fachbeiträge • 13
- 1. BAG, Beschluss v. 04.11.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2015
- 2. Leiharbeitnehmer sind im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) zu berücksichtigen, wenn der Einsatz auf mehr als sechs Monate bestehenden Arbeitsplätzen erfolgt! - Immer einen Schritt voraus.Eingeschränkter Zugriffwww.aderhold.de · 16. März 2026
- 3. Bundesgerichtshof zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem MitbestimmungsgesetzEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 20. August 2019
- 4. Paritätische Besetzung des Aufsichtsrats: Auch Leiharbeiter können bei Ermittlung des Schwellenwerts mitzählenEingeschränkter ZugriffLisa Schmölling · www.cbh.de · 13. September 2019
- 5. Rechtsberatung für Gesellschaftsrecht – Alles aus einer HandEingeschränkter Zugriffwww.legal.pwc.de
- 6. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - BAG 7 ABR 42/13Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 12. April 2016
- 7. Gesellschafterbeschluss über Abberufung MehrheitsgesellschafterEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 2. September 2019
- 8. Zusätzlich Aufsichtsratsmitglieder mit beratender FunktionEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. März 2012
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020