(1) Die Delegierten wählen die Aufsichtsratsmitglieder, die nach § 7 Abs. 2 Arbeitnehmer des Unternehmens sein müssen, geheim und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Zeit, die im Gesetz oder in der Satzung (im Gesellschaftsvertrag) für die durch das Wahlorgan der Anteilseigner zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmt ist. Dem Aufsichtsrat muss ein leitender Angestellter angehören.
(2) Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen. Jeder Wahlvorschlag für
- 1.
- Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 muss von einem Fünftel oder 100 der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens unterzeichnet sein;
- 2.
- das Aufsichtsratsmitglied der leitenden Angestellten wird auf Grund von Abstimmungsvorschlägen durch Beschluß der wahlberechtigten leitenden Angestellten aufgestellt. Jeder Abstimmungsvorschlag muß von einem Zwanzigstel oder 50 der wahlberechtigten leitenden Angestellten unterzeichnet sein. Der Beschluß wird in geheimer Abstimmung gefaßt. Jeder leitende Angestellte hat so viele Stimmen, wie für den Wahlvorschlag nach Absatz 3 Satz 2 Bewerber zu benennen sind. In den Wahlvorschlag ist die nach Absatz 3 Satz 2 vorgeschriebene Anzahl von Bewerbern in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahlen aufzunehmen.
(3) Abweichend von Absatz 1 findet Mehrheitswahl statt, soweit nur ein Wahlvorschlag gemacht wird. In diesem Fall muss der Wahlvorschlag doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Aufsichtsratsmitglieder auf die Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und auf die leitenden Angestellten entfallen.
Fachbeiträge • 6
- 1. EuGH stärkt Gewerkschaften in der SEEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Mückl · www.lto.de · 27. Oktober 2022
- 2. EuGH stärkt Gewerkschaften in der SEEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Mückl · www.lto.de · 27. Oktober 2022
- 3. BAG, Beschluss v. 17.05.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. Mai 2017
- 4. BAG, Beschluss v. 04.11.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2015
- 5. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - BAG 7 ABR 22/15Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 9. Oktober 2017
- 6. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - BAG 7 ABR 42/13Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 12. April 2016
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/8074 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7185 - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4490)Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2019