(1) Die Bestellung der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs und der Widerruf der Bestellung bestimmen sich nach den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt. Dies gilt nicht für Kommanditgesellschaften auf Aktien.
(2) Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs mit einer Mehrheit, die mindestens zwei Drittel der Stimmen seiner Mitglieder umfaßt.
(3) Kommt eine Bestellung nach Absatz 2 nicht zustande, so hat der in § 27 Abs. 3 bezeichnete Ausschuß des Aufsichtsrats innerhalb eines Monats nach der Abstimmung, in der die in Absatz 2 vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht worden ist, dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Bestellung zu machen; dieser Vorschlag schließt andere Vorschläge nicht aus. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder.
(4) Kommt eine Bestellung nach Absatz 3 nicht zustande, so hat bei einer erneuten Abstimmung der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen; Absatz 3 Satz 2 ist anzuwenden. Auf die Abgabe der zweiten Stimme ist § 108 Abs. 3 des Aktiengesetzes anzuwenden. Dem Stellvertreter steht die zweite Stimme nicht zu.
(5) Die Absätze 2 bis 4 sind für den Widerruf der Bestellung eines Mitglieds des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 11
- 1. GmbH-Geschäftsführer abberufen: Kündigung und AbfindungEingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 3. Oktober 2026
- 2. EuGH stärkt Gewerkschaften in der SEEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Mückl · www.lto.de · 27. Oktober 2022
- 3. EuGH stärkt Gewerkschaften in der SEEingeschränkter ZugriffDr. Patrick Mückl · www.lto.de · 27. Oktober 2022
- 4. Arbeitnehmer im Verein: TeilEingeschränkter ZugriffMarc Wandersleben Isabell Hartung · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 5. Beendigung der GeschäftsführereigenschaftEingeschränkter ZugriffDomscheit Partner · www.domscheit-partner.de · 9. September 2013
- 6. Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Beteiligungsvereinbarung bei Gründung einer SE im Wege der formwechselnden Umwandlung (sog. SAP-Entscheidung)Eingeschränkter ZugriffDr. Thorsten Ehrhard · www.legal.pwc.de · 21. November 2022
- 7. Übernahmerelevante AngabenEingeschränkter Zugriffwww.covestro.com · 25. Februar 2025
- 8. Abberufung Vorstand und einstweiligerEingeschränkter ZugriffWww.Facebook.Com · www.k1.de · 15. März 2020
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/8074 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7185 - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4490)Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2019