(1) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 2) eines Unternehmens mit in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern werden durch Delegierte gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen.
(2) Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 2) eines Unternehmens mit in der Regel nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmern werden in unmittelbarer Wahl gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die Wahl durch Delegierte beschließen.
(3) Zur Abstimmung darüber, ob die Wahl durch Delegierte oder unmittelbar erfolgen soll, bedarf es eines Antrags, der von einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens unterzeichnet sein muß. Die Abstimmung ist geheim. Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 kann nur unter Beteiligung von mindestens der Hälfte der wahlberechtigten Arbeitnehmer und nur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt werden.
Fachbeiträge • 33
- 1. Leiharbeitnehmer zählen für Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 4. November 2015
- 2. BAG, Beschluss v. 17.05.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. Mai 2017
- 3. BAG, Beschluss v. 02.08.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. August 2017
- 4. BAG, Beschluss v. 04.11.2015Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2015
- 5. Leiharbeitnehmer sind im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) zu berücksichtigen, wenn der Einsatz auf mehr als sechs Monate bestehenden Arbeitsplätzen erfolgt! - Immer einen Schritt voraus.Eingeschränkter Zugriffwww.aderhold.de · 16. März 2026
- 6. Leiharbeitnehmer zählen immer häufiger wie StammarbeitnehmerEingeschränkter Zugriffwww.wns-partner.de · 30. August 2019
- 7. Markus KünzelEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 18. Juni 2026
- 8. UnternehmensmitbestimmungEingeschränkter ZugriffDr. Daniel Weigert · www.danielweigert.de · 19. September 2020
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/8074 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7185 - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4490)Bundestag Drucksachen · 28. Februar 2019