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17. Dezember 2006
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13. März 2020
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15. September 2021
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29. Dezember 2023
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6. Februar 2024
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Bundesfernstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor, wenn eine Bundesfernstraße
- 1.
- um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder
- 2.
- in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird.
- 1.
- im Zuge des Wiederaufbaus nach einer Naturkatastrophe erforderlich ist, um die Bundesfernstraße vor Naturereignissen zu schützen, und in einem räumlich begrenzten Korridor entlang des Trassenverlaufs erfolgt oder
- 2.
- unselbständiger Teil einer Ausbaumaßnahme ist, eine durchgehende Länge von höchstens 1 500 Metern hat und deren vorgezogene Durchführung zur unterhaltungsbedingten Erneuerung eines Brückenbauwerks erforderlich ist.
(2) Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Planfeststellungsbehörde nach Anhörung der betroffenen Gemeinde eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung festgesetzt werden,
- 1.
- soweit es sich um reversible Maßnahmen handelt,
- 2.
- wenn an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse besteht,
- 3.
- wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Trägers des Vorhabens gerechnet werden kann und
- 4.
- wenn die nach § 74 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu berücksichtigenden Interessen gewahrt werden.
Fachbeiträge • 325
- 1. BVerwG Urteil vom 21.10.2009 - 9 C 9.08Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 21. Oktober 2009
- 2. BVerwG 9 VR 5.07, Beschluss vom 18. März 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 4 A 4000.09, Urteil vom 13. Oktober 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 7 VR 6.14, Beschluss vom 23. Januar 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 9 A 26.10, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 7 A 28.12, Urteil vom 21. November 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 9 A 4.15, Urteil vom 16. Juni 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. Verfahrensinformation zu 4 VR 1.13Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de