(1) Die Bundesanstalt kann abweichend von § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Verwaltungsakte, die gegenüber einer Person mit Wohnsitz oder einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ergehen, und für die kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde, durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger bekanntgeben. In diesem Fall gilt ein Verwaltungsakt am Tage nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
(2) Ist der Verwaltungsakt zuzustellen, so kann die Bundesanstalt abweichend von § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes die Zustellung bei Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, für die kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde, durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger vornehmen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für eine Anhörung nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Fußnote
(+++ § 4h: Zur Anwendung vgl. § 4j Abs. 2 Satz 5 u. Abs. 3 Satz 4 +++)
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- 1. 20/4727 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4326 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/4534, 20/4687 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) c) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4314 - Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffenBundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 2. 20/1892 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1740 - Entwurf eines ersten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1726 - Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichenBundestag Drucksachen · 18. Mai 2022
- 3. 20/8292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)Bundestag Drucksachen · 11. September 2023