(1) Der Kreiswahlausschuß entscheidet am achtundfünfzigsten Tage vor der Wahl über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Er hat Kreiswahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie
- 1.
- verspätet eingereicht sind oder
- 2.
- den Anforderungen nicht entsprechen, die durch dieses Gesetz und die Bundeswahlordnung aufgestellt sind, es sei denn, daß in diesen Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
(2) Weist der Kreiswahlausschuß einen Kreiswahlvorschlag zurück, so kann binnen drei Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlausschuß eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Vertrauensperson des Kreiswahlvorschlages, der Bundeswahlleiter und der Kreiswahlleiter. Der Bundeswahlleiter und der Kreiswahlleiter können auch gegen eine Entscheidung, durch die ein Kreiswahlvorschlag zugelassen wird, Beschwerde erheben. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muß spätestens am zweiundfünfzigsten Tage vor der Wahl getroffen werden.
(3) Der Bedingungseintritt des Absatzes 1 Satz 3 wird durch den Kreiswahlleiter festgestellt. Der Kreiswahlleiter macht die zugelassenen Kreiswahlvorschläge spätestens am achtundvierzigsten Tage vor der Wahl öffentlich bekannt.
Fachbeiträge • 2
- 1. Neuwahl am 23. Februar, Vertrauensfrage am 16. DezemberEingeschränkter ZugriffDr. Max Kolter · www.lto.de · 12. November 2024
- 2. Neuwahl am 23. Februar, Vertrauensfrage am 16. DezemberEingeschränkter ZugriffDr. Max Kolter · www.lto.de · 12. November 2024
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 8/2001 - Schriftliche Fragen: Fragen für den Monat Juli 1978 mit den dazu erteilten Antworten Teil IIBundestag Drucksachen · 19. Juli 1978
- 2. 10/2834 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 10/1489 -Bundestag Drucksachen · 5. Februar 1985
- 3. 11/1805 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 11. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 10. Februar 1988
- 4. 11/2688 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Juli 1988
- 5. 12/1002 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 12. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 30. Juli 1991
- 6. 14/1560 - Beschlussempfehlung: Beschlußempfehlung zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 9. September 1999
- 7. 15/2400 - Beschlussempfehlung: zu 20 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 30. Januar 2004
- 8. 17/9748 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7848 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-RegelungBundestag Drucksachen · 23. Mai 2012