(1) Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Sie müssen von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Bereich des Landes liegen, bei den in § 18 Abs. 2 genannten Parteien außerdem von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2 000 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner eines Wahlvorschlages einer der in § 18 Abs. 2 genannten Parteien muß im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung der Landesliste nachzuweisen. Das Erfordernis zusätzlicher Unterschriften gilt nicht für Landeslisten von Parteien nationaler Minderheiten.
(2) Landeslisten müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten.
(3) Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.
(4) Ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden. Als Bewerber einer Landesliste kann nur vorgeschlagen werden, wer nicht als Bewerber nach § 20 Absatz 3 vorgeschlagen ist. In einer Landesliste kann nur benannt werden, wer seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.
(5) § 21 Abs. 1, 3, 5 und 6 sowie die §§ 22 bis 25 gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß die Versicherung an Eides Statt nach § 21 Abs. 6 Satz 2 sich auch darauf zu erstrecken hat, daß die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber in der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist.
Fachbeiträge • 8
- 1. Thüringen beantragt werden?Eingeschränkter ZugriffDr. Ulrich Karpenstein · www.lto.de · 22. Juli 2026
- 2. Thüringen beantragt werden?Eingeschränkter ZugriffDr. Ulrich Karpenstein · www.lto.de · 22. Juli 2026
- 3. Keine Chance für die Kleinparteien?Eingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Roßner · www.beck-aktuell.de · 13. November 2024
- 4. Parteiengesetz ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 15. April 2013
- 5. Parteigründung ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 15. April 2013
- 6. Zur Gründung der "Alternative für Deutschland": Wann darf eine Partei an Bundestagswahlen teilnehmen?Eingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 15. April 2013
- 7. Alternative für Deutschland ArchiveEingeschränkter ZugriffCarlo Pöschke · https://juraexamen.info/ · 10. Juni 2020
- 8. Bundeswahlgesetz ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Stephan Pötters · https://juraexamen.info/ · 15. April 2013
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 19/5200 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017Bundestag Drucksachen · 23. Oktober 2018
- 2. 19/7702 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG)Bundestag Drucksachen · 13. Februar 2019
- 3. 19/16350 - Beschlussempfehlung: zu Einsprüchen gegen die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019Bundestag Drucksachen · 7. Januar 2020
- 4. 19/29281 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 4. Mai 2021
- 5. 19/26244 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu der Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat - Drucksache 19/26009 - Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung)Bundestag Drucksachen · 27. Januar 2021
- 6. 19/31102 - Beschlussempfehlung und Bericht: Übersicht 11 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem BundesverfassungsgerichtBundestag Drucksachen · 23. Juni 2021
- 7. 19/29762 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 18. Mai 2021
- 8. 19/25816 - Antrag: Feststellung gemäß § 52 Absatz 4 Satz 1 des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021