(1) Der Bund erstattet den Ländern zugleich für ihre Gemeinden (Gemeindeverbände) die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben.
(2) Die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände werden den Ländern im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Bei zeitgleicher Durchführung von Landtags- oder Kommunalwahlen sowie von Abstimmungen mit Wahlen zum Deutschen Bundestag werden diese Kosten dem jeweiligen Land anteilig ersetzt.
(3) Die übrigen Kosten werden durch einen festen Betrag je Wahlberechtigten erstattet. Er beträgt für Gemeinden bis zu 100 000 Wahlberechtigten 0,56 Euro und für Gemeinden mit mehr als 100 000 Wahlberechtigten 0,87 Euro. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes legt in jedem Jahr bis zum 30. April dem Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Bericht über die Entwicklung des Wahlkostenindexes mit einer Fortrechnung gemäß der Anlage 1 zu diesem Gesetz vor. Dementsprechende Steigerungen der festen Beträge gelten ab Beginn des Jahres des Berichts und werden vom Bundesministerium des Innern und für Heimat im Bundesanzeiger veröffentlicht; Bruchteile eines Cents ab 0,5 werden dabei aufgerundet, ansonsten abgerundet.
(4) Der Bund erstattet den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, die durch die Herstellung und die Verteilung der Stimmzettelschablonen veranlassten notwendigen Ausgaben.
Öffentliche Quellen • 23
- 1. 8/1398 - Unterrichtung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im I. bis III. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1977Bundestag Drucksachen · 23. Dezember 1977
- 2. 8/361 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)Bundestag Drucksachen · 5. Mai 1977
- 3. 8/1646 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6)Bundestag Drucksachen · 17. März 1978
- 4. 8/1609 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) - Drucksachen 8/361, 8/1602 -Bundestag Drucksachen · 9. März 1978
- 5. 8/1602 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) - Drucksache 8/361 -Bundestag Drucksachen · 9. März 1978
- 6. 9/1521 - Unterrichtung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1981Bundestag Drucksachen · 29. März 1982
- 7. 8/4511 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 1980 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Oktober 1980
- 8. 11/7176 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 11/7072 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 11/6790 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des BundeswahlgesetzesBundestag Drucksachen · 18. Mai 1990