(1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
(2) Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
(3) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- a)
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
- b)
- durch Briefwahl
(4) Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
(5) Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
Fachbeiträge • 3
- 1. Aktuelles ListeEingeschränkter Zugriffwww.caritas-augsburg.de · 25. August 2026
- 2. Kein Wahlrechtsausschluss für Betreute oder wegen Schuldunfähigkeit UntergebrachteEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Februar 2019
- 3. Was besagt dieses?Eingeschränkter ZugriffSascha Münch · https://www.anwalt.org/ratgeber · 13. November 2025
Öffentliche Quellen • 28
- 1. 8/263 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu 25 Wahleinsprüchen (Anlagen 1 bis 25)Bundestag Drucksachen · 4. April 1977
- 2. 8/360 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß und Akt des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der VersammlungBundestag Drucksachen · 5. Mai 1977
- 3. 11/7209 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 21. Mai 1990
- 4. 14/1560 - Beschlussempfehlung: Beschlußempfehlung zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 9. September 1999
- 5. 14/2761 - Beschlussempfehlung: zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 22. Februar 2000
- 6. 15/4250 - Beschlussempfehlung: zu 23 gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments as der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 26. November 2004
- 7. 15/1850 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu 57 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 24. Oktober 2003
- 8. 15/1150 - Beschlussempfehlung: zu 444 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag eingegangenen WahleinsprüchenBundestag Drucksachen · 6. Juni 2003