(1) Zur Gewährleistung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gesundheitsversorgung mit Implantaten wird ein Implantateregister unter der Bezeichnung „Implantateregister Deutschland“ errichtet und geführt.
(2) Das Implantateregister dient
- 1.
- dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwendern und von Dritten sowie der Abwehr von Risiken durch Implantate,
- 2.
- der Informationsgewinnung über die Qualität
- a)
- der Implantate und
- b)
- der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
- 3.
- der Qualitätssicherung
- a)
- der Implantate und
- b)
- der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
- 4.
- der Medizinproduktevigilanz und der Marktüberwachung,
- 5.
- statistischen Zwecken als Grundlage für
- a)
- die Qualitätssicherung der Implantate und der medizinischen Versorgung mit Implantaten in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen,
- b)
- die Qualitätsberichterstattung im deutschen Gesundheitswesen und
- c)
- die Marktbeobachtung und die Medizinproduktevigilanz,
- 6.
- wissenschaftlichen Zwecken.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/13589 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/10523 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/10630 - Freiwillige Teilnahme der Patienten am ImplantateregisterBundestag Drucksachen · 25. September 2019
- 2. 19/10523 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD)Bundestag Drucksachen · 29. Mai 2019
- 3. 19/17589 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/15620, 19/16406, 19/16578 Nr. 1.13 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/15070 - Nationaler Notfallplan zur Sicherstellung der Patientenversorgung - Patientenbehandlung nicht durch die EU-Medizinprodukteverordnung gefährden c) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/16057 - Gesundheits-Apps auf klinische Wirksamkeit prüfen und Patienten schützen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16035 - EU-Medizinprodukteverordnung verantwortungsvoll implementieren - Patientenversorgung sicherstellenBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 4. 19/27579 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/27117 - Errichtung des Implantateregisters DeutschlandBundestag Drucksachen · 16. März 2021