(1) Für die Besetzung des Truppendienstgerichts ist der Dienstgrad des Beschwerdeführers maßgebend.
(2) Das Truppendienstgericht hat von Amts wegen den Sachverhalt aufzuklären. Es kann Beweise wie im gerichtlichen Disziplinarverfahren erheben. Es entscheidet ohne mündliche Verhandlung, kann jedoch mündliche Verhandlung anberaumen, wenn es dies für erforderlich hält. Haben Beweiserhebungen stattgefunden, hat das Truppendienstgericht das Beweisergebnis dem Beschwerdeführer und dem Betroffenen mitzuteilen und ihnen innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist, die wenigstens drei Tage betragen muss, Gelegenheit zur Akteneinsicht und Stellungnahme zu geben. Das Truppendienstgericht entscheidet durch Beschluss, der dem Beschwerdeführer sowie dem Bundesministerium der Verteidigung nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung zuzustellen und dem Betroffenen formlos zu übermitteln ist. Die Entscheidung ist zu begründen.
(3) Hält das Truppendienstgericht die Zuständigkeit eines anderen Gerichts für gegeben, verweist es die Sache dorthin. Die Entscheidung ist bindend.
(4) Das Truppendienstgericht kann Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorlegen, wenn nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung es erfordert. Die Wehrdienstsenate entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern durch Beschluss. Dem Bundeswehrdisziplinaranwalt ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für das Truppendienstgericht bindend.
Fußnote
(+++ § 18 Abs. 4: Zur Anwendung vgl. § 40 Abs. 7 WDO 2025 +++)
Fachbeiträge • 29
- 1. Bundeswehr 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. November 2014
- 2. rechtliches Gehör 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Februar 2023
- 3. BundeswehrEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. Juli 2026
- 4. DisziplinarverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 15. Juni 2026
- 5. Disziplinarverfahren 3Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. Dezember 2014
- 6. rechtliches Gehör 12Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. April 2014
- 7. BVerwG 1 WB 33.07, Beschluss vom 16. Januar 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 WNB 2.10, Beschluss vom 21. April 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de