(1) Ist aus besonderem Anlaß eine Enteignung zulässig, durch die ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen würden, so kann auf Antrag der Enteignungsbehörde ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt oder Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, vermieden werden sollen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes ist im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zu regeln.
(2) Das Flurbereinigungsverfahren kann bereits angeordnet werden, wenn das Planfeststellungsverfahren oder ein entsprechendes Verfahren für das Unternehmen, zu dessen Gunsten die Enteignung durchgeführt werden soll, eingeleitet ist. Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (§ 59) und die vorläufige Einweisung der Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke (§ 65) dürfen erst vorgenommen werden, nachdem die Planfeststellung für das Unternehmen oder der entsprechende Verwaltungsakt unanfechtbar geworden oder für vollziehbar erklärt worden ist.
(3) Wird das Planfeststellungsverfahren oder das entsprechende Verfahren eingestellt, so soll auch das Flurbereinigungsverfahren eingestellt werden (§ 9). Die obere Flurbereinigungsbehörde kann jedoch anordnen, daß das Flurbereinigungsverfahren als ein Verfahren nach Maßgabe der §§ 1 und 37 oder des § 86 durchzuführen ist, wenn sie die Durchführung eines solchen Verfahrens für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält; § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
(4) Die obere Flurbereinigungsbehörde kann auf Antrag der Enteignungsbehörde anordnen, daß ein Flurbereinigungsverfahren als ein Verfahren unter Anwendung der §§ 87 bis 89 durchgeführt wird, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen; § 5 Abs. 1 und 2 und § 6 Abs. 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.
Fachbeiträge • 11
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de
- 2. Teileinstellung und teilweise Umstellung einer Unternehmensflurbereinigung auf eine vereinfachte Flurbereinigung ist rechtmäßigEingeschränkter Zugriffwww.christiane-grass.de · 23. August 2019
- 3. BVerwG Urteil vom 21.10.2009 - 9 C 9.08Eingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 21. Oktober 2009
- 4. BVerwG 9 C 9.08, Urteil vom 21. Oktober 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 9 B 11.10, Beschluss vom 02. September 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 9 C 3.08, Urteil vom 29. Januar 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 9 C 14.11, Urteil vom 14. November 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 9 A 13.08, Urteil vom 14. April 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/6888 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 2. 19/16429 - Unterrichtung: Bericht des Stabilitätsrates gemäß § 8 des StabilitätsratsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Juli 2019
- 3. 19/20590 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2020 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und EuropaBundestag Drucksachen · 25. Mai 2020
- 4. 20/11595 - Unterrichtung: Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaftenBundestag Drucksachen · 28. Mai 2024
- 5. 20/11987 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11611 - Enteignungen nach Bundesfernstraßen- sowie Flurbereinigungsgesetz 2021 bis 2023Bundestag Drucksachen · 18. Juni 2024
- 6. 20/11611 - Kleine Anfrage: Enteignungen nach Bundesfernstraßen- sowie Flurbereinigungsgesetz 2021 bis 2023Bundestag Drucksachen · 4. Juni 2024
- 7. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2010BMF Schreiben · 31. Dezember 2010
- 8. Umsatzsteuer-Anwendungserlass - Stand zum 31. Dezember 2014BMF Schreiben · 31. Dezember 2014