(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Zu personenbezogenen Daten in Akten erstreckt sich die Auskunft auf alle Daten, die über eine Speicherung gemäß § 10 Absatz 1 auffindbar sind.
(2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
- 1.
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist,
- 2.
- durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist,
- 3.
- die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder
- 4.
- die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen.
(3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen.
(4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Bundesbeauftragten an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
Fachbeiträge • 67
- 1. Was der BND künftig nicht mehr sagen mussEingeschränkter ZugriffMarkus Ogorek · https://recht-umschau.de/ · 24. September 2026
- 2. Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz bei den NachrichtendienstenEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 3. Ihre Kontakte im Bereich SicherheitEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 4. Rechtsgrundlagen im Bereich SicherheitEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 5. Mustertexte für spezielle BundesbehördenEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 6. Das Bundesamt für den Militärischen AbschirmdienstEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 7. Das Bundesamt für den Militärischen AbschirmdienstEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 8. Das Bundesamt für den Militärischen AbschirmdienstEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
Öffentliche Quellen • 16
- 1. 19/1126 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. März 2018
- 2. 19/352 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/167 - Auswertung von Asservaten aus straf- oder polizeirechtlichen Maßnahmen durch den VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 29. Dezember 2017
- 3. 19/1105 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/768 - Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel durch die Behörden des Bundes und Zusammenarbeit mit den LandesbehördenBundestag Drucksachen · 7. März 2018
- 4. 20/4849 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4635 - Fallkonferenzen zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3610)Bundestag Drucksachen · 8. Dezember 2022
- 5. 20/4110 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3610 - Mögliche Fallkonferenzen zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Bundesamt für VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 14. Oktober 2022
- 6. 19/26065 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Januar 2021 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Januar 2021
- 7. 20/3610 - Kleine Anfrage: Mögliche Fallkonferenzen zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Bundesamt für VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 22. September 2022
- 8. 20/4635 - Kleine Anfrage: Fallkonferenzen zwischen den Justizvollzugsanstalten und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3610)Bundestag Drucksachen · 25. November 2022