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15. Januar 2026
15. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, sowie über präventiven Wirtschaftsschutz.
(2) Das Bundesministerium des Innern informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht insbesondere zu aktuellen Entwicklungen. In dem Bericht sind die Zuschüsse des Bundeshaushaltes an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Gesamtzahl seiner Bediensteten anzugeben.
(3) Bei der Information nach den Absätzen 1 und 2 dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen.
Fachbeiträge • 9
- 1. VG Köln: Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch Verfassungsschutz unzulässigEingeschränkter ZugriffCarl Christian Müller · www.mueller.legal · 1. März 2019
- 2. Verwaltungsgericht Köln: Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässigEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 11. März 2019
- 3. „Der ‚Flügel‘ wird immer extremistischer“ - zulässige ÄußerungEingeschränkter Zugriffwww.ggr-law.com · 25. November 2019
- 4. 28. Februar 2019Eingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 28. Februar 2019
- 5. Recht energischEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 28. Februar 2019
- 6. Verwaltungsrecht ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 16. April 2019
- 7. Die AfD als Prüffall: Was bedeutet die Entscheidung des VG KölnEingeschränkter ZugriffDr. Miriam Vollmer · www.recht-energisch.de · 28. Februar 2019
- 8. EGMR zu Einstufung der AfD durch VerfassungsschutzEingeschränkter Zugriffwww.lto.de · 4. Juli 2019
Öffentliche Quellen • 65
- 1. 18/13682 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13642 - Merchandising des Bundesamtes für VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2017
- 2. 19/4421 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. September 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 21. September 2018
- 3. 19/10215 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/9557 - Kooperation des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit UnternehmenBundestag Drucksachen · 15. Mai 2019
- 4. 19/9512 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8760 - Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Arbeiterpartei Kurdistans PKKBundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 5. 19/17240 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16887 - Einordnung von Adbusting als linksextremes Gewaltdelikt durch das Bundesamt für VerfassungsschutzBundestag Drucksachen · 18. Februar 2020
- 6. 19/17175 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Februar 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Februar 2020
- 7. 19/17434 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16520 - Gemeinnützigkeit politisch aktiver demokratischer VereinigungenBundestag Drucksachen · 28. Februar 2020
- 8. 19/17069 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/11240 - Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 6. Februar 2020