(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
- 1.
- Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
- 2.
- sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
- 3.
- Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
- 4.
- Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
(2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit
- 1.
- bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können,
- 2.
- bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen,
- 3.
- bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte,
- 4.
- bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen,
- 5.
- bei der Geheimschutzbetreuung von nichtöffentlichen Stellen durch den Bund oder durch ein Land.
(3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes).
Fußnote
(+++ Erster Abschn. (§§ 1 bis 7): Zur Anwendung vgl. § 36 SÜG +++)
Fachbeiträge • 31
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Öffentliche Quellen • 362
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- 2. 19/5282 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Oktober 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2018
- 3. 18/13652 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/13460 - Interpol und der Fall Dogan AkhanliBundestag Drucksachen · 27. September 2017
- 4. 18/13098 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12917 - Sicherheitsrelevante Erkenntnisse zur türkischen Band Grup YorumBundestag Drucksachen · 12. Juli 2017
- 5. 19/4202 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3940 - Harald B., das Bundesamt für Verfassungsschutz und DemokratieprojekteBundestag Drucksachen · 10. September 2018
- 6. 18/13000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)Bundestag Drucksachen · 11. August 2017
- 7. 19/1505 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1020 - Rechtsgrundlagen und Einsatz der Quellen-TelekommunikationsüberwachungBundestag Drucksachen · 3. April 2018
- 8. 19/4946 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Oktober 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2018