(1) Die interne Meldestelle
- 1.
- bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,
- 2.
- prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 fällt,
- 3.
- hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt,
- 4.
- prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung,
- 5.
- ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen und
- 6.
- ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18.
(2) Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Fußnote
(+++ § 17 Abs. 2 Satz 2 und 3: Zur Geltung vgl. § 28 Abs. 4 Satz 5 +++)
Fachbeiträge • 74
- 1. Deutsche Rentenversicherung Bayern SüdEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 2. Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen mit über 49 Beschäftigten müssen handelnEingeschränkter ZugriffPhilipp Külz · www.ebnerstolz.de · 25. Juli 2024
- 3. Umsetzung des HinweisgeberschutzgesetzesEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 4. Hinweisgeberschutzgesetz Umsetzung Unternehmen: PflichtenEingeschränkter ZugriffRegina Manz · www.kanzlei-manz.com · 7. August 2026
- 5. Das Hinweisgeberschutzgesetz steht in den Startlöchern - ein Überblick (Aktualisiert)Eingeschränkter ZugriffDr. Miguel Veljovic · www.kanzlei-burgert.de · 21. Dezember 2022
- 6. Spezialisierte RechtsberatungEingeschränkter ZugriffWizardmin · www.doganpfahler.de · 11. Januar 2024
- 7. Rechte, Schutz & Meldewege einfach erklärtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 21. Juni 2026
- 8. Whistleblowing-MeldestellenEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 21. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/4909 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3442, 20/3709, 20/4001 Nr. 1.2 - Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3317 - Hinweisgeberschutz auch im Bereich der öffentlichen VerwaltungBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022