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19. Januar 2026
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20. April 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einem anderen die Nutzung eines Betriebes oder einer übergreifenden Organisation, in dem oder in der geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt werden oder Fleisch verarbeitet wird, ganz oder teilweise gestattet und weiß oder wenigstens fahrlässig nicht weiß, dass der andere
- 1.
- entgegen § 6a Absatz 1 Satz 1 den Betrieb oder die übergreifende Organisation nicht richtig führt,
- 2.
- entgegen § 6a Absatz 2 Satz 1 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tätig werden lässt oder
- 3.
- entgegen § 6a Absatz 2 Satz 2 einen Selbstständigen tätig werden lässt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 28e Absatz 3c Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
- 2.
- entgegen § 6 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, des Mindestlohngesetzes, § 19 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 17c Absatz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
- 3.
- entgegen § 6a Absatz 1 Satz 1 einen Betrieb oder eine übergreifende Organisation nicht richtig führt,
- 4.
- entgegen § 6a Absatz 2 Satz 1 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer tätig werden lässt,
- 5.
- entgegen § 6a Absatz 2 Satz 2 einen Selbstständigen tätig werden lässt oder
- 6.
- entgegen § 6a Absatz 2 Satz 3 eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder einen Selbstständigen tätig werden lässt oder eine Leiharbeitnehmerin oder einen Leiharbeitnehmer überlässt..
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 sowie des Absatzes 2 Nummer 3 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind
- 1.
- in den Fällen der Absätze 1 und 2 Nummer 2 bis 6 die Behörden der Zollverwaltung jeweils für ihren Geschäftsbereich und
- 2.
- in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 der Versicherungsträger.
Fußnote
§ 7 Abs. 2 Nr. 4 u. 5 u. Abs. 3: IdF d. Art. 2 Nr. 6 G v. 22.12.2020 I 3334 mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 27.1.2026 (1 BvR 2637/21)
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 19/6493 - Unterrichtung: Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2017 bis Juni 2018Bundestag Drucksachen · 19. Dezember 2018
- 2. 19/6323 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5834 - Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der FleischwirtschaftBundestag Drucksachen · 4. Dezember 2018
- 3. 19/22308 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. September 2020
- 4. 19/25141 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21978, 19/22772, 19/23054 Nr. 3 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Marc Bernhard, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22923 - Mehr Redlichkeit in der Fleischwirtschaft und faire Löhne für Leiharbeiter c) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/22488 - Arbeitsschutzkontrollgesetz nachbessern und Ausbeutung in der Fleischindustrie beenden d) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19551 - Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der LandwirtschaftBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2020
- 5. 19/21978 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)Bundestag Drucksachen · 31. August 2020
- 6. 19/23510 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/22712 - Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der FleischwirtschaftBundestag Drucksachen · 20. Oktober 2020
- 7. 20/12505 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12367 - Arbeitsweise und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle SchwarzarbeitBundestag Drucksachen · 7. August 2024
- 8. 20/9696 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9399 - Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der FleischwirtschaftBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023