(1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.
Fachbeiträge • 91
- 1. Entschädigung für konfessionslose Bewerberin - BAG folgt der Linie des Europäischen GerichtshofesEingeschränkter ZugriffSamuel Gruber · www.melchers-law.com · 12. November 2018
- 2. ARBEITSRECHT UND KIRCHE - AUCH DAS KIRCHLICHE SELBSTBESTIMMUNGSRECHT HAT GRENZENEingeschränkter ZugriffSamuel Gruber · www.melchers-law.com · 13. August 2018
- 3. Der Fall Egenberger geht zurück zum BAGEingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 23. Oktober 2025
- 4. Der Fall Egenberger geht zurück zum BAGEingeschränkter ZugriffTanja Podolski · www.lto.de · 23. Oktober 2025
- 5. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juni 2026
- 6. WeltanschauungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. April 2026
- 7. Kündigung wegen KirchenaustrittsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. April 2024
- 8. Der schwerbehinderte Stellenbewerber - und kein Vorstellungsgespräch beim kirchlichen ArbeitgeberEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. März 2024