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12. Dezember 2006
12. Dezember 2006
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31. Dezember 2024
31. Dezember 2024
Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein. Derartige unterschiedliche Behandlungen können insbesondere Folgendes einschließen:
- 1.
- die Festlegung besonderer Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und zur beruflichen Bildung sowie besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich der Bedingungen für Entlohnung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, um die berufliche Eingliederung von Jugendlichen, älteren Beschäftigten und Personen mit Fürsorgepflichten zu fördern oder ihren Schutz sicherzustellen,
- 2.
- die Festlegung von Mindestanforderungen an das Alter, die Berufserfahrung oder das Dienstalter für den Zugang zur Beschäftigung oder für bestimmte mit der Beschäftigung verbundene Vorteile,
- 3.
- die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung auf Grund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes oder auf Grund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand,
- 4.
- die Festsetzung von Altersgrenzen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit als Voraussetzung für die Mitgliedschaft oder den Bezug von Altersrente oder von Leistungen bei Invalidität einschließlich der Festsetzung unterschiedlicher Altersgrenzen im Rahmen dieser Systeme für bestimmte Beschäftigte oder Gruppen von Beschäftigten und die Verwendung von Alterskriterien im Rahmen dieser Systeme für versicherungsmathematische Berechnungen,
- 5.
- eine Vereinbarung, die die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der oder die Beschäftigte eine Rente wegen Alters beantragen kann; § 41 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt,
- 6.
- Differenzierungen von Leistungen in Sozialplänen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, wenn die Parteien eine nach Alter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung geschaffen haben, in der die wesentlich vom Alter abhängenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine verhältnismäßig starke Betonung des Lebensalters erkennbar berücksichtigt worden sind, oder Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans ausgeschlossen haben, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie, gegebenenfalls nach Bezug von Arbeitslosengeld, rentenberechtigt sind.
Fachbeiträge • +500
- 1. AGG: Schon erste Änderungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geplant …Eingeschränkter ZugriffRa Michael W. Felser · www.felser.de · 23. Oktober 2006
- 2. TVÖD/TV-L: Urlaub nach Lebensalter gestaffelt: Altersdiskriminierung nach AGG?Eingeschränkter ZugriffRa Michael W. Felser · www.felser.de · 1. Februar 2011
- 3. Studieninstitut EssenEingeschränkter Zugriffwww.essen.de · 17. April 2026
- 4. Studieninstitut EssenEingeschränkter Zugriffwww.essen.de · 17. April 2026
- 5. Studieninstitut EssenEingeschränkter Zugriffwww.essen.de · 17. April 2026
- 6. Studieninstitut EssenEingeschränkter Zugriffwww.essen.de · 17. April 2026
- 7. Studieninstitut EssenEingeschränkter Zugriffwww.essen.de · 17. April 2026
- 8. Studieninstitut EssenEingeschränkter Zugriffwww.essen.de · 17. April 2026
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/11133 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von EntgeltstrukturenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 18/13060 - Unterrichtung: Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Juni 2017
- 3. 19/17069 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/11240 - Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in DeutschlandBundestag Drucksachen · 6. Februar 2020
- 4. 19/32690 - Unterrichtung: Vierter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in Deutschland - Erfahrungen, Risiken und FallkonstellationenBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2021
- 5. 20/12800 - Unterrichtung: Fünfter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in Deutschland - Erkenntnisse und EmpfehlungenBundestag Drucksachen · 10. September 2024
- 6. 20/12734 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. September 2024
- 7. 20/14450 - Unterrichtung: Neunter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland Alt werden in Deutschland - Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Januar 2025
- 8. 20/14997 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14653 - 102 Fragen zur Amtszeit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und JugendBundestag Drucksachen · 17. Februar 2025