4. August 2011
28. Dezember 2012
1. Januar 2016
30. Juli 2016
17. Mai 2019
29. Juli 2022
29. Dezember 2023
17. Mai 2024
5. Januar 2026
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung erarbeiten alle zwei Jahre einen gemeinsamen Szenariorahmen, der Grundlage für die Erarbeitung des Netzentwicklungsplans nach § 12b ist. Der Szenariorahmen umfasst mindestens drei Entwicklungspfade (Szenarien), die für die mindestens nächsten zehn und höchstens 15 Jahre die Bandbreite wahrscheinlicher Entwicklungen im Rahmen der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung abdecken. Drei weitere Szenarien müssen das Jahr 2045 betrachten und eine Bandbreite von wahrscheinlichen Entwicklungen darstellen, welche sich an den gesetzlich festgelegten sowie weiteren klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung ausrichten. Für den Szenariorahmen legen die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung angemessene Annahmen für die jeweiligen Szenarien zu Erzeugung, Versorgung, Verbrauch von Strom sowie dessen Austausch mit anderen Ländern sowie zur Spitzenkappung nach § 11 Absatz 2 zu Grunde und berücksichtigen geplante Investitionsvorhaben der europäischen Netzinfrastruktur. Die Verteilernetzbetreiber werden bei der Erstellung des Szenariorahmens angemessen eingebunden. Der Szenariorahmen hat die Festlegungen der Systementwicklungsstrategie angemessen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre, beginnend mit dem Jahr 2027, bis zum Ablauf des 30. September eine Systementwicklungsstrategie vor. Die Systementwicklungsstrategie umfasst eine Bewertung des Energiesystems im Rahmen des Zieldreiecks des Energiewirtschaftsgesetzes, eine Systemkostenplanung einschließlich Szenarien und eine strategische Planung zur optimalen Nutzung aller sinnvoll verfügbaren Energieträger; sie formuliert Ziele zur Weiterentwicklung der Energieversorgung und der Netze für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren.
(2) Die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung legen der Regulierungsbehörde den Entwurf des Szenariorahmens spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni eines jeden geraden Kalenderjahres, beginnend mit dem Jahr 2024, vor. Die Regulierungsbehörde macht den Entwurf des Szenariorahmens auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt und gibt der Öffentlichkeit, einschließlich tatsächlicher und potenzieller Netznutzer, den nachgelagerten Netzbetreibern, sowie den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Äußerung.
(3) Die Regulierungsbehörde genehmigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Regulierungsbehörde kann nähere Bestimmungen zu Inhalt und Verfahren der Erstellung des Szenariorahmens, insbesondere zum Betrachtungszeitraum nach Absatz 1 Satz 2 und 3, treffen. Die Genehmigung ist nicht selbstständig durch Dritte anfechtbar.
Fußnote
(+++ § 12a: Zur Anwendung vgl. § 14 Abs. 1b +++)
Fachbeiträge • 4
- 1. § 12a Szenariorahmen für die NetzentwicklungsplanungEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 23. Juli 2026
- 2. Geplante Neuregelungen des "Netzpakets"Eingeschränkter ZugriffPeter Schmidt · www.grantthornton.de · 12. März 2026
- 3. Registereintrag "DVGW Deutscher Verein des GasEingeschränkter Zugriffwww.bundestag.de
- 4. Energiewende 2011: Die zentralen Regelungen des EnergiepaketesEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
Öffentliche Quellen • 46
- 1. 16/10491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der HöchstspannungsnetzeBundestag Drucksachen · 7. Oktober 2008
- 2. 17/10285 - Unterrichtung: Umweltgutachten 2012 des Sachverständigenrates für Umweltfragen Verantwortung in einer begrenzten WeltBundestag Drucksachen · 5. Juli 2012
- 3. 17/10754 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. September 2012
- 4. 17/10318 - Antwort: Veröffentlichungszeitpunkt einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes zu Netzausbau und Dezentralität der StromerzeugungBundestag Drucksachen · 16. Juli 2012
- 5. 17/11871 - Unterrichtung: Bericht nach § 3 des EnergieleitungsausbaugesetzesBundestag Drucksachen · 7. Dezember 2012
- 6. 17/14742 - Unterrichtung: Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Energie 2013 - Wettbewerb in Zeiten der EnergiewendeBundestag Drucksachen · 5. September 2013
- 7. 17/14051 - Antwort: Stromnetzausbau im rheinischen Braunkohlerevier und die Doppelkonverter-Anlage in Meerbusch-OsterathBundestag Drucksachen · 20. Juni 2013
- 8. 18/1304 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des EnergiewirtschaftsrechtsBundestag Drucksachen · 5. Mai 2014