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29. Juli 2017
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17. Mai 2019
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5. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde hat durch geeignete Überwachungsmaßnahmen sicherzustellen, dass das Vorhaben im Einklang mit den umweltbezogenen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung durchgeführt wird; dies gilt insbesondere für Bestimmungen zu umweltbezogenen Merkmalen des Vorhabens, dem Standort des Vorhabens, für Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, für bodenschonende Maßnahmen sowie für Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Überwachung nach diesem Absatz kann dem Vorhabenträger aufgegeben werden. Bereits bestehende Überwachungsmechanismen, Daten und Informationsquellen können für die Überwachungsmaßnahmen genutzt werden.
(2) Die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde kann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass das Vorhaben im Einklang mit den umweltbezogenen Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung durchgeführt wird.
(3) § 28 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht anzuwenden.
Fachbeiträge • 10
- 1. Berliner SozialrechtEingeschränkter Zugriffwww.berlin.de · 13. Februar 2009
- 2. BVerwG 3 C 4.11, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 3 C 10.11, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 5. BVerwG 3 C 6.11, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 3 C 32.10, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 4 A 13.18, Urteil vom 12. November 2020Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 3 C 3.11, Urteil vom 24. November 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de