(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
- 1.
- vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
- 2.
- erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
- 3.
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.
(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.
(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.
Fachbeiträge • 3
- 1. Formvorschriften lockernEingeschränkter Zugriffwww.arbeitgeber.de · 10. Juni 2026
- 2. Dampf- und DrucktechnikEingeschränkter Zugriffwww.tuev-nord.de · 3. Juli 2026
- 3. Kesselwärter: Ausbildung & AufgabenEingeschränkter Zugriffwww.tuev-nord.de · 2. März 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/10819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-GesetzesBundestag Drucksachen · 25. März 2024
- 2. 20/8655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der LandwirtschaftBundestag Drucksachen · 5. Oktober 2023
- 3. 20/9836 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Post 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Post (2023) der Monopolkommission - Postwesen durch Wettbewerb erneuern!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023