Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. November 2005
1. November 2005
>
Version
1. August 2013
1. August 2013
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
(1) Wird die Vornahme einer Handlung, mit der Auslagen verbunden sind, beantragt, hat derjenige, der die Handlung beantragt hat, einen zur Deckung der Auslagen hinreichenden Vorschuss zu zahlen. Das Gericht soll die Vornahme der Handlung von der vorherigen Zahlung abhängig machen.
(2) Die Herstellung und Überlassung von Dokumenten auf Antrag sowie die Versendung von Akten können von der vorherigen Zahlung eines die Auslagen deckenden Vorschusses abhängig gemacht werden.
(3) Bei Handlungen, die von Amts wegen vorgenommen werden, kann ein Vorschuss zur Deckung der Auslagen erhoben werden.
(4) Absatz 1 gilt nicht in Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, für die Anordnung einer Haft und in Strafsachen nur für den Privatkläger, den Widerkläger sowie für den Nebenkläger, der Berufung oder Revision eingelegt hat. Absatz 2 gilt nicht in Strafsachen und in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, wenn der Beschuldigte oder sein Beistand Antragsteller ist. Absatz 3 gilt nicht in Strafsachen, in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie in Verfahren über einen Schuldenbereinigungsplan (§ 306 der Insolvenzordnung).
Fachbeiträge • 28
- 1. eureos GmbH l Wir beraten persönlichEingeschränkter Zugriffwww.eureos.de · 16. September 2024
- 2. Arbeitnehmer im Verein: TeilEingeschränkter ZugriffMarc Wandersleben Isabell Hartung · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 3. Gegenstandswert der EingruppierungsfeststellungsklageEingeschränkter Zugriffwww.dresdner-fachanwaelte.de · 15. September 2026
- 4. BGH Urheberrechtslizenzvertrag Delcantos Hits Urheber LizenzvertragEingeschränkter ZugriffMichael Horak · www.bwlh.de · 1. Januar 2003
- 5. Anwaltskanzlei Matthias F. UhlerEingeschränkter Zugriffwww.matthias-uhler.de · 18. Oktober 2021
- 6. Erwerbsausfallschaden - ärztlicher Behandlungsfehler bei einem SchwerbehindertenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 20. November 2017
- 7. Baustahlmatten - Verkehrsunfall bei Ablagevorgang - HaftungEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 14. Dezember 2012
- 8. Trennungsunterhalt - tätlicher Angriff - Verwirkung der UnterhaltsansprücheEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 12. März 2013
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24903 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) - Drucksache 19/24181 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020