Unterscheiden sich die nach § 13c der Gewerbeordnung vorgelegten Nachweise hinsichtlich der zugrunde liegenden Sachgebiete wesentlich von den Anforderungen der §§ 1 und 3 und gleichen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die die antragstellende Person im Rahmen ihrer Berufspraxis oder durch sonstige einschlägige nachgewiesene Qualifikationen erworben hat, diesen wesentlichen Unterschied nicht aus, so ist die Erlaubnis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit von der erfolgreichen Teilnahme an einer ergänzenden, diese Sachgebiete umfassenden Sachkundeprüfung (spezifische Sachkundeprüfung) abhängig. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend für einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenen Abschluss.
Fachbeiträge • 8
- 1. Gebühren der IHK Frankfurt am MainEingeschränkter ZugriffIhk Frankfurt Am Main · www.frankfurt-main.ihk.de · 1. Februar 2026
- 2. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 3. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 4. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 5. Gebühren der IHK Frankfurt am MainEingeschränkter ZugriffIhk Frankfurt Am Main · www.frankfurt-main.ihk.de · 1. Februar 2026
- 6. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 7. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 8. Hier finden Sie Informationen über hoheitliche und öffentlicheEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 22. Mai 2018
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/3109 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über VersicherungsvertriebBundestag Drucksachen · 2. Juli 2018