(1) Um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die in § 4 Absatz 1 genannten Rechtsgüter abzuwenden, welche seewärts der Grenze des deutschen Küstenmeeres durch die Beförderung von Gütern an Bord eines die Bundesflagge führenden Seeschiffes verursacht wird, können nach § 6 Absatz 1 insbesondere notwendige Maßnahmen zur Lenkung, Beschleunigung und Beschränkung der Beförderung der Güter sowie des Umschlags und der Entladung der Güter angeordnet werden.
(2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 können gegen den Eigentümer, den Ausrüster, den Charterer, den Schiffsführer oder den sonstigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt gerichtet werden.
(3) Der Eigentümer, Ausrüster, Charterer, Schiffsführer oder der sonstige Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich Angaben zu machen über
- 1.
- Art und Umfang der Ladung,
- 2.
- den seit dem letzten Auslaufen zurückgelegten und den beabsichtigten Reiseweg,
- 3.
- die voraussichtliche Reisezeit sowie
- 4.
- den Bestimmungshafen.
(4) Der Eigentümer eines in der Seeschifffahrt unter ausländischer Flagge betriebenen Schiffs, das in ein deutsches Schiffsregister eingetragen ist, stellt sicher, dass zur Abwehr einer Gefahr für die in § 4 Absatz 1 genannten Rechtsgüter auf Verlangen die erforderlichen Angaben unverzüglich und im gleichen Umfang übermittelt werden, wie dies nach Absatz 3 für Schiffe unter der Bundesflagge vorgesehen ist.
(5) § 4 Absatz 3 und 4, § 5 Absatz 5 und § 6 Absatz 2 gelten entsprechend.
Fachbeiträge • 2
- 1. Embargo und Ausfuhr, Verteidigung AachenEingeschränkter Zugriffwww.koll-tamrzadeh.de · 30. September 2026
- 2. Strafrecht und Außenwirtschaftsrecht: Das neue AWG mit härteren Strafen - Mittelständler sollten aufpassenEingeschränkter ZugriffIn: Mmr · www.ilex-recht.de · 6. August 2013
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/13417 - Verordnung: Neunte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungBundestag Drucksachen · 25. August 2017
- 2. 19/12088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstgesetzesBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 3. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 19/18700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 21. April 2020