(1) Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Absatz 4 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes kann Ausländerinnen und Ausländern die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, deren Anforderungen in einem Zusammenhang mit den berufsfachlichen Kenntnissen stehen, die in dem nach der Anerkennung ausgeübten Beruf verlangt werden, wenn
- 1.
- soweit erforderlich, für diese Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erteilt wurde und
- 2.
- sie erklären, nach der Einreise im Inland bei der nach den Regelungen des Bundes oder der Länder für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation und, soweit erforderlich, zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis durchzuführen.
(2) Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nicht reglementierten Berufen nach § 16d Absatz 4 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes kann Ausländerinnen und Ausländern die Zustimmung zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in ihrem anzuerkennenden Beruf erteilt werden, wenn sie erklären, dass sie nach der Einreise im Inland bei der nach den Regelungen des Bundes oder der Länder für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation durchführen werden.
(3) Die Zustimmung nach den Absätzen 1 und 2 wird für ein Jahr erteilt. Eine erneute Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation oder, soweit erforderlich, zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis bei der nach den Regelungen des Bundes oder der Länder für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle betrieben wird. Das Verfahren umfasst die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einschließlich sich daran anschließender Prüfungen, die für die Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind.
Fachbeiträge • 2
- 1. Digitale Arbeitsgenehmigung für Ferienbeschäftigungen und PraktikaEingeschränkter Zugriffwww.dehoga-bayern.de · 13. August 2024
- 2. Modellprojekt für den Zugang von NichtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Hildebrandt · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 34
- 1. 18/11124 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11018 - Arbeitsvisa für Menschen vom Westbalkan - Bilanz, Probleme, PerspektivenBundestag Drucksachen · 10. Februar 2017
- 2. 18/11341 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11341 - Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an der Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der BeschäftigungBundestag Drucksachen · 28. Februar 2017
- 3. 19/597 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/411 - 25 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und AserbaidschanBundestag Drucksachen · 1. Februar 2018
- 4. 19/6573 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5670 - Visaerteilung für Familiennachzug, Bildungs- und Arbeitsmigration nach DeutschlandBundestag Drucksachen · 18. Dezember 2018
- 5. 19/4897 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4506 - Fachkräftesicherung durch ZuwanderungBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2018
- 6. 18/11588 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11083 - Visaerteilungen im Jahr 2016Bundestag Drucksachen · 21. März 2017
- 7. 18/11388 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/11032 - Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2016Bundestag Drucksachen · 7. März 2017
- 8. 18/12441 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Mai 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Mai 2017