(1) Sind die Voraussetzungen des Artikels 100 Abs. 1 des Grundgesetzes gegeben, so holen die Gerichte unmittelbar die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein.
(2) Die Begründung muß angeben, inwiefern von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gerichts abhängig ist und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist. Die Akten sind beizufügen.
(3) Der Antrag des Gerichts ist unabhängig von der Rüge der Nichtigkeit der Rechtsvorschrift durch einen Prozeßbeteiligten.
Fachbeiträge • 324
- 1. Update: Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden GesetzenEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 15. Juni 2022
- 2. Update: BVerfG: Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf KörperschaftsteuerguthabenEingeschränkter ZugriffPwc Deutschland · www.pwc.de · 6. Januar 2022
- 3. BVerfG, Beschl. 18.7.2019 - 1 BvR 1595/18, 1 BvL 4/18, 1 BvL 1/18Eingeschränkter ZugriffRiolg Wolfgang Dötsch, Brühl · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 6. Juni 2020
- 4. Konkrete Normenkontrolle (Art. 100 GG)Eingeschränkter ZugriffEtl Rechtsanwälte · www.etl-rechtsanwaelte.de · 15. September 2026
- 5. Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit - BAG 9 AZR 293/15Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 11. Mai 2016
- 6. Am Arbeitsplatz Zigarettenrauch ausgesetzt - dagegen klagen?Eingeschränkter ZugriffDr. Granzin Rechtsanwälte · www.granzin-rechtsanwaelte.de · 25. Mai 2016
- 7. Gemeindliche Stromkonzessionen - und das kartellrechtliche DiskriminierungsverbotEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. September 2016
- 8. Neue Hürden für die VerfassungsbeschwerdeEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Jens Bülte, Mannheim · www.lto.de · 18. August 2026